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Akkreditierung von Studiengängen in Österreich

Was ist Akkreditierung? Warum wird ein Studiengang akkreditiert? Wir haben in diesem Artikel alle Infos zu diesem wichtigen Thema für dich recherchiert!

Die Akkreditierung von Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen dient der Qualitätssicherung. Diese kann in unterschiedlichen Bereichen zum Tragen kommen und beurteilt im Kern des Verfahrens die Qualität des akkreditierten Bereichs durch unabhängige Experten. Der Akkreditierung zugrunde liegen das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) sowie das Bundesgesetz über Privatuniversitäten (PUG). Hierdurch wird gewährleistet, dass auch Studiengänge an Privatuniversitäten mit denen an staatlichen Universitäten gleichwertig und Abschlüsse staatlich anerkannt sind.

Kriterien und Ziele der Akkreditierung

Im Hochschulbereich sollen mittels Akkreditierung hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

  • Sicherstellung der Qualität von Lehre und Studium
  • Verbesserung der internationalen Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen
  • Erhöhung der Transparenz von Studiengängen
  • Übersichtliche Gestaltung der neu eingeführten Studiengänge im Bachelor-/Master-System
  • Erhöhung der Mobilität der Studenten

Privatuniversitäten und Fachhochschulen

In Österreich unterliegen Privatuniversitäten und Fachhochschulen, deren Studiengänge mit einem anerkannten akademischen Grad abschließen, der Akkreditierung durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ). Wer ohne Akkreditierung akademische Grade in seinen Studiengängen verleiht, macht sich nach § 116 Universitätsgesetz 2002 und § 146 Strafgesetzbuch strafbar.

Staatliche Universitäten

Für staatliche Universitäten ist kein Akkreditierungsverfahren erforderlich. Allerdings ist nach dem Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz die Qualitätssicherung an staatlichen Universitäten durch ein Auditverfahren zu prüfen.

Folgende Kriterien müssen von Privatuniversitäten erfüllt werden, um den gesetzlichen Voraussetzungen zu entsprechen:

  • Ausreichend qualifiziertes Fachpersonal (Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter mit Promotion)
  • Forschungsabteilungen müssen vorhanden sein
  • Transparente und qualitätsgeleitete Personalauswahlverfahren
  • Studienpläne und Prüfungsordnungen gemäß internationaler Standards
  • Vielfältiges Studienangebot
  • Finanzielle Sicherheiten
  • Entwicklungsplan

Gültigkeit der Akkreditierung

Akkreditierungen sind nicht dauerhaft gültig. Mit Zustellung des Bescheids tritt die Akkreditierung in Kraft. Die Dauer beträgt jeweils sechs Jahre nach den ersten beiden Akkreditierungsperioden und zwölf Jahre nach weiteren Akkreditierungsperioden. Sie erlischt, wenn ein Widerruf durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ausgesprochen wird. Wird festgestellt, dass für eine Dauer von mindestens sechs Monaten bestimmte Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, kann der Rat von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria

Seit 1. März 2012 sind unter dem Titel Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria die bisherigen Aufgaben der bis dahin einzeln agierenden Österreichischen Qualitätssicherungsagentur (AQA), des Österreichischen Fachhochschulrates (FHR) und des Österreichischen Akkreditierungsrates für Privatuniversitäten (ÖAR) vereint.

Jederzeit kann die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria an eine Privatuniversität herantreten und Auskunft verlangen, um die gegebenen Umstände zu prüfen. Die Auskunftspflicht der Privatuniversitäten umfasst folgende Punkte:

  • Überprüfung des Akkreditierungsrates vor Ort
  • Auskünfte über alle Angelegenheiten der Privatuniversität
  • Vorlage von Unterlagen und Geschäftsstücken

Akkreditierte Privatuniversitäten dürfen das Qualitätssiegel der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria verwenden, um sich besser positionieren zu können und Studenten die Wahl einer geeigneten Hochschule zu erleichtern.

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