Das Universitätsgesetz 2002 (UG)
- By Martin Zinkner
- Veröffentlicht 22.06.10
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Aktuell werden die Universitäten mit dem Universitätsgesetz 2002 gesetzlich geregelt. Der Langtitel des Gesetzes lautet: Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien. Die offizielle Abkürzung für dieses Gesetz ist: UG.
Durch dieses Gesetz wurden drei davor geltende gesetzliche Regelungen abgelöst: das Universitäts-Organisationsgesetz 1993, das Universitäts-Studiengesetz (verordnet 1997) sowie das Kunstuniversitäts-Organisationsgesetz. Durch dieses Bundesgesetz wurde das gesamte österreichische Hochschulwesen grundsätzlich neu geordnet.
In Kraft getreten ist das Gesetz mit dem 1. Oktober 2002, also mit dem Beginn des Studienjahres 2002/03. Einzelne studienrechtliche Teile sind aber erst am 1.1.2004 in Kraft getreten. Seit der Verlautbarung des Gesetzes hat es in den letzten Jahren jedoch auch schon einzelne Änderungen gegeben.
Was waren eine wichtige Änderung?
Eine der wichtigsten Änderungen durch das Gesetz war die die Neuordnung der Universitätslandschaft. Die Universitäten Graz, Innsbruck sowie Wien hatten zuvor Medizinische Fakultäten. Mit dem UG wurden diese zu eigenständigen Universitäten. Seit 1.10.2002 bestehen deshalb: die Medizinische Universität Graz, die Medizinische Universität Innsbruck sowie die Medizinische Universität Wien. Außerdem wurde durch das UG eine gewisse Autonomie der Universitäten geschaffen. Nachdem die Universitäten aber immer noch durch den Bund finanziert werden besteht natürlich auch noch weiterhin ein Abhängigkeitsverhältnis.
Insgesamt ist das UG in 7 Abschnitte mit insgesamt 144 Paragraphen gegliedert.
Wer das Gesetz in seinem Wortlaut nachlesen möchte liest sich am Besten die Verlautbarung im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundeskanzleramtes durch.