Fachhochschulen wurden in Österreich, im Gegensatz zu anderen Ländern wie z.B. Deutschland, erst sehr spät geschaffen. Erst 1993 wurde vom österreichischen Parlament das so genannte: Fachhochschul-Studiengesetz geschaffen, durch das die Schaffung von Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengängen geregelt ist. Seit dem In Kraft treten des Gesetzes hat es auch schon eine Reihe von Änderungen erfahren. Änderungen wurden z.B. durch die Umstellung der Diplomstudiengänge auf Bachelor- und Masterstudiengänge notwendig.
Im Gegensatz zum Universitätsgesetz 2002 (UG) ist das Fachhochschul-Studiengesetz recht dünn gehalten. Mittels fünf Abschnitten und 21 Paragraphen wird das Fachhochschulwesen in Österreich grundsätzlich geregelt.
In diesem Gesetz werden den Fachhochschulen ähnliche Rechte zugeschrieben, wie sie auch Universitäten haben. Viel mehr als Universitäten sind ja Fachhochschulen sehr autonom. Erhalten dürfen Fachhochschulen z.B. vom Bund oder anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden. Juristische Personen des Privaten Rechts dürfen nur Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen sein.
Mit der Einführung von Studiengebühren (die derzeit wieder zu einem großen Teil außer Kraft getreten ist) wurden auch an den Fachhochschulen Studienbeiträge eingeführt. Diese werden nicht von allen Fachhochschulen eingefordert und dürfen den Betrag von: 363,63 Euro nicht übersteigen.
Außerdem ist im Fachhochschul-Studiengesetz auch die Verleihung von Akademischen Graden geregelt. Fachhochschulen dürfen derzeit: Diplom-, Bachelor- und Mastergrade verleihen. Doktoratsstudien sind an Fachhochschulen noch nicht möglich. Deshalb dürfen Fachhochschulen auch noch keine Doktorgrade verleihen.
Wer sich näher mit dem Fachhochschul-Studiengesetz auseinandersetzen möchte, kann dieses Gesetz im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts nachlesen.
Ein wichtiges Gremium für Fachhochschulen ist übrigens der:
Fachhochschulrat (FHR)