Mit der Einführung von Fachhochschulen in Österreich wurde auch ein neues Gremium geschaffen das über die Akkreditierung von Fachhochschulen und Fachhochschulstudiengängen entscheidet sowie diese in einem festgelegten Intervall wieder evaluiert. Der Fachhochschulrat, kurz FHR, übernimmt seit der Einführung der Fachhochschulen (im Jahr 1993) diese Aufgabe. Durch den FHR soll die externe Qualitätssicherung im österreichischen Fachhochschulsektor gewährleistet werden.
Gesetzliche Grundlage für den FHR:Zusammensetzung:Zusammengesetzt ist der FHR aus 16 Mitgliedern. Der Anspruch von Fachhochschulen Theorie und Praxis zu vereinigen zeigt sich auch bei der Zusammensetzung der Mitglieder. Acht Mitglieder sollen eine wissenschaftliche Befähigung nachweisen. Dies geschieht mit einer Habilitation. Die anderen acht Mitglieder müssen eine langjährige Tätigkeit in für FH-Studiengänge relevanten Berufsfeldern nachweisen. Die Funktionsperiode eines Fachhochschulrates beträgt drei Jahre. Eine unmittelbare zweite Bestellung ist zulässig. Ernannt werden sie vom Wissenschaftsministerium. Vier der 16 Mitglieder sollen aus den Vorschlägen des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen heraus ernannt werden. Die Mitglieder sind nicht weisungsgebunden!
Aufgaben des FHR:- Akkreditierung und Evaluierung von Fachhochschulstudiengängen sowie Fachhochschul-Institutionen
- Verleihung von akademischen Graden die für die jeweiligen FH-Studiengänge vorgesehen sind
- Nostrifizierung von ausländischen akademischen Graden
- Ausbildungsstandard der Studiengänge sichern
- Qualitätssicherung und Förderung von Lehre, Lernen und neuen Innovationen durch dafür geeignete Maßnahmen
- Beratungen des jeweils zuständigen Bundesministers für Wissenschaft und Forschung; z.B. über die Einrichtung neuer Fachhochschulstandorte.
- Jährliche Berichterstattung über die Tätigkeiten des Fachhochschulrates im abgelaufenen Kalenderjahr.