Das Hochschulgesetz 2005
- By Martin Zinkner
- Veröffentlicht 23.06.10
- Start ins Studium
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Das Hochschulgesetz 2005 (im Langtitel heißt es: Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien) wurde im Jahr 2006 durch die österreichische Bundesregierung erlassen. Damit konnten mit Beginn des Studienjahres 2007/08 am 1.Oktober die Pädagogischen Hochschulen, die davor als Pädagogische Akademien bestanden haben, eingerichtet werden. Damit wurde auch die Lehrerausbildung in Österreich auf Hochschulniveau angehoben. Mit insgesamt 85 Paragraphen werden damit die Pädagogischen Hochschulen gesetzlich geregelt.
Wirkungsbereich:
Mit diesem Bundesgesetz werden alle öffentlichen Pädagogischen Hochschulen und die von denen angebotenen Studien geregelt. Insgesamt gibt es neun Pädagogische Hochschulen in Österreich. Bis auf das Bundesland Burgenland besitzt jedes Bundesland eine öffentliche Pädagogische Hochschule. Bei der neunten Einrichtung handelt es sich um die „Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien“. An dieser Bildungseinrichtung werden Lehrer für mittlere und höhere landwirtschaftliche Schulen ausgebildet. Neben den staatlichen Hochschulen wird mit diesem Bundesgesetz auch die staatliche Anerkennung von privaten Pädagogischen Hochschulen sowie von privaten Studienangeboten (private Studiengänge, private Hochschullehrgänge oder private Lehrgänge) geregelt.
Mit der Einrichtung von Pädagogischen Hochschulen ist jetzt auch die Lehrerausbildung in Österreich auf Hochschulniveau. Wer das Studium an einer Pädagogischen Hochschule erfolgreich abschließt darf den akademischen Grad „Bachelor of Education“ führen.
Hinweis:
Wer sich näher mit dem Hochschulgesetz 2005 auseinandersetzen möchte kann dieses über das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes aufrufen.