Das Universitätsgesetz 2002 (UG02) birgt ja eine Vielzahl an Bestimmungen was die Organisation und die Ausgestaltung des Studienbetriebs betrifft. Es enthält jedoch auch Bestimmungen die auf das Studienleben der einzelnen Studierenden sehr wichtig sein können. Konkret geht es um den zweiten Teil des Gesetzes: Studienrecht. Hier werden Rechte und Pflichten von Studierenden, Prüfungen, Abschlussarbeiten und noch vieles mehr geregelt. Da es eine Vielzahl an Gesetzen sind und man ja nicht alles wissen kann fassen wir in diesem Artikel die wichtigsten Bestimmungen zusammen. Solltet ihr euch in euren Rechten beschnitten fühlen und das Gespräch mit dem Professor ist nicht zielführend, so wendet ihr euch am Besten an eine Beratungsstelle. Die Österreichische HochschülerInnenschaft bietet bspw. viele Beratungen zu den unterschiedlichsten Themen an.
Das ist immer ein wichtiges Thema. Aber immer bedenken: so wichtig es ist, dass Studierende zu ihren Rechten kommen, so wichtig ist es auch, dass Studierende ihren Pflichten nachkommen.
Wo Rechte da sind auch Pflichten. Auch diese sollte man gut kennen damit es zu keinen Problemen während des Studiums kommt.
Für Prüfungen gibt es eine Reihe von Bestimmungen im Universitätsgesetz. Welche das genau sind erklären wir in diesem Artikel.