Das wichtigste Recht für die Studierenden ist die Lernfreiheit. Aber was bedeutet das genau? Darunter fallen mehrere Freiheiten:
- Man hat das Recht an der Universität zu studieren an der man zugelassen wurde, darf aber auch an anderen Universitäten die Zulassung zum Studium erlangen.
- Wird ein Lehrangebot öfters angeboten, so hat man das Recht sich eines davon auszusuchen. Man darf nicht dazu verpflichtet werden ein bestimmtes zu besuchen. Achtung: Dieses Recht hat natürlich die Einschränkung der Verfügbarkeit! Seminare sind ja z.B. Platzbeschränkt.
- Man darf das gesamte Lehrangebot an der eigenen wie auch an anderen Universitäten nutzen, soweit man die Anmeldungsvoraussetzungen erfüllt.
- Man darf die Lehr- und Forschungseinrichtungen an denen man studiert sowie die Bibliothek, unter Einhaltung der Benützungsvorschriften, für das Studium nutzen.
Im fortgeschrittenen Verlauf des Studiums wird man eine Diplom-, Master- oder Doktorarbeit zum Zwecke des Studienabschlusses verfassen. Auch hier haben Studierende bestimmte Rechte:
- Man hat das Recht das Thema vorzuschlagen, oder man darf aus einer Anzahl von Vorschlägen auswählen. Das Thema darf nicht einfach so zugeteilt werden.
- Ist der Betreuer damit einverstanden darf man die Arbeit auch in einer Fremdsprache abfassen.
Weitere Rechte von Studierenden:- Man darf Prüfungen ablegen, wenn man als ordentlicher Studierender die Vorschriften an der Universität dafür erfüllt.
- Wer alle vorgegebenen Prüfungen abgelegt hat bekommt einen akademischen Grad verliehen.
Hinweis:Diese Rechte ergeben sich aus dem §59 des Universitätsgesetzes. Wir haben nur die wichtigsten Punkte wiedergegeben. Wer sich umfassen informieren möchte sieht sich am besten diesen Paragraphen im UG02 an.