Wer Rechte hat muss natürlich auch sein Pflichten wahrnehmen. Welche Pflichten das sind erläutern wir in diesem Artikel etwas näher.

  • Wer seinen Namen ändert (z.B. durch Heirat) oder sich durch einen Umzug die Wohnadresse ändert (Umzüge kommen bei Studierenden ja recht häufig vor) muss diese Änderungen so schnell wie möglich der Universität, an der eine Zulassung besteht, bekannt geben.
  • Die Fortsetzung eines Studiums muss ebenfalls jedes Semester gemeldet werden. Üblicherweise geschieht das heute mit dem Einzahlen der Studiengebühren oder, wenn man diese nicht bezahlen muss, mit dem Einzahlen der ÖH-Beiträge. Achtung: Jedes Semester gibt es dafür eine angemessene Frist. Wer diese übersieht kann Probleme bei der Fortsetzung des Studiums haben! Zum Beispiel wenn der Studienplan, für den man eingeschrieben war, schon ausgelaufen ist. Deshalb  nicht vergessen!
  • Wer weiß, dass es zu einer Studienaktivität kommt, muss sich vom Studium abmelden. Was eine Studieninaktivität genau ist wird im Gesetz aber nicht näher ausgeführt.
  • Wer Prüfungen ablegen möchte muss sich in der vorgeschriebenen Frist und Form dazu zeitgerecht anmelden oder, wenn man doch nicht antreten möchte, wieder abmelden.
  • Wer sein Studium durch eine Diplom-, Master- oder Doktorarbeit abschließt muss je ein Exemplar davon der Universitätsbibliothek sowie der Österreichischen Nationalbibliothek zur Verfügung stellen.

Im Ganzen sind es gar nicht so viele Pflichten die man laut Gesetz hat. Deshalb sollte man diese auch genau nehmen damit es nicht zu Problemen oder Verzögerungen während des Studiums kommt.

Hinweis:

Der genaueWortlaut zu den Pflichten der Studierenden findet sich im §59 Universitätsgesetz 2002. Dieses kann über das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes aufgerufen werden.