Wer kennt nicht das lästige Warten auf Zeugnisse? Manche Professoren lassen sich mit der Ausstellung viel zu viel Zeit. Und manchmal braucht man ein Zeugnis halt auch sehr schnell. Aber wie lange darf der Professor brauchen? Und wie muss ein Zeugnis aussehen? Das erklären wir in diesem Artikel. Festgelegt sind alle Angaben in diesem Artikel im §75 des Universitätsgesetzes.

Eingangs muss festgehalten werden, dass die Beurteilungen von Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten auf alle Fälle in der Form eines Zeugnisses festgehalten werden muss. Früher geschah das mit Einzelzeugnissen. Das heißt: für jedes Fach das man abgeschlossen hat, bekam man ein einzelnes Zeugnis ausgestellt. Bis zum Studienabschluss kam da schön was zusammen. Deshalb sind heute Einzelzeugnisse auch weniger üblich. Normalerweise werden heute Sammelzeugnisse ausgestellt. Gesetzlich ist das auch zulässig.

Was muss ein Zeugnis enthalten?

Wie die Zeugnisse genau aussehen müssen dürfen die Universitäten selbst entscheiden. Aber folgende Angaben müssen sie unbedingt enthalten:

  • Name der Universität
  • Bezeichnung des Zeugnisses
  • Vor- und Familiennamen
  • Geburtsdatum
  • Matrikelnummer
  • Bezeichnung des Studiums
  • Name des Prüfers
  • Name des Ausstellers
  • Bezeichnung der Prüfung
  • Anzahl der angerechneten ECTS-Punkte
  • Wird damit eine wissenschaftliche Arbeit beurteilt so muss auch das Thema angegeben werden.

Wie lange darf die Ausstellung eines Zeugnisses dauern?

Prinzipiell soll die Ausstellung so schnell wie möglich erfolgen. Im längsten Fall soll die Dauer der Ausstellung jedoch vier Wochen nicht übersteigen.

Darf das Zeugnis auch in Nicht-Deutscher-Sprache ausgestellt werden?

Ja, das Universitätsgesetz sieht es eindeutig vor, dass fremdsprachige Übersetzungen möglich sind, damit die internationale Mobilität dadurch gefördert wird.

Hinweis:

Der vollständige und derzeit gültige Gesetzestext kann im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes nachgelesen werden.