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Zulassungs- und Ergänzungsprüfungen
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Martin Zinkner
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By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 26.06.10
 
Je nach Studienfach können Zulassungs- und Ergänzungsprüfungen notwendig sein. Zum Beispiel muss man für bestimmte Studienfächer Kenntnisse in Latein oder Altgriechisch nachweisen. Für das Sportwissenschaftsstudium muss man wiederum seine körperliche Eignung für das Studium nachweisen. Zulassungs- und Ergänzungsprüfungen sind im §76 des Universitätsgesetzes näher erläutert.

Je nach Studienfach können Zulassungs- und Ergänzungsprüfungen notwendig sein. Zum Beispiel muss man für bestimmte Studienfächer Kenntnisse in Latein oder Altgriechisch nachweisen. Für das Sportwissenschaftsstudium muss man wiederum seine körperliche Eignung für das Studium nachweisen. Zulassungs- und Ergänzungsprüfungen sind im §76 des Universitätsgesetzes näher erläutert.

Für diese Prüfungen muss das eingerichtete Organ für studienrechtliche Angelegenheiten eine geeignete Prüfungsmethode bestimmen und geeignete Prüfer auswählen. Ein Zulassungs- und Ergänzungsprüfung kann entweder als Einzelprüfung oder auch als kommissionelle Prüfung abgelegt werden. Das ist ebenfalls zu bestimmen.

Wer Sportwissenschaft studieren möchte, oder das Unterrichtsfach Bewegung und Sport auf Lehramt, muss in Form einer Ergänzungsprüfung die körperliche und motorische Eignung nachgewiesen werden. Wie diese ausgestaltet ist muss im Curriculum des Studiums festgelegt werden. Die Ergänzungsprüfung kann auch in Form eines Universitätslehrganges ausgestaltet werden. Schließt man diesen positiv ab so hat man auch die Ergänzungsprüfung positiv bestanden.

Wer ein künstlerisches Studium absolvieren möchte muss ebenfalls einen Nachweis darüber bringen ob man dazu künstlerisch geeignet ist. Auch hier sind die Zulassungsprüfungen im Curriculum festzulegen.

Hinweis: Der Gesetzestext im genauen Wortlaut kann im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes nachgelesen werden.