Lange wurde darüber diskutiert, aber jetzt sollen die Maklerprovisionen endlich sinken. Schon vor längerer Zeit hat sich die Politik grundsätzlich darauf geeinigt. Nur der Zeitpunkt für die neue Begrenzung der Maklerprovisionen war noch nicht klar. Jetzt wurde die Novelle vom Wirtschaftsminister Mitterlehner Unterschrieben: mit 1. September 2010 wird die neue Immobileinmakler-Verordnung in Kraft treten. Die Verordnung wird damit übrigens erstmals seit 1996 novelliert.
Mit 1. September sinken dann die Maklerprovisionen deutlich:- Provision bei Verträgen bis zu 3 Jahren: 1 Monatsmiete (bisher 2)
- Provision bei Verträgen länger als 3 Jahre oder auch unbefristet: 2 Monatsmieten (bisher3)
Wird das Mietobjekt durch die Hausverwaltung vermittelt: - Provision bei Verträgen bis zu 3 Jahren: ½ Monatsmiete
- Provision bei Verträgen mit längerer Laufzeit: 1 Monatsmiete.
Wird der Mietvertrag verlängert oder wird das Mietverhältnis in ein unbefristetes Mietverhältnis umgewandelt, so darf maximal ½ Bruttomonatsmiete verrechnet werden.
Aber nicht nur die Maklerprovisionen werden mit der neuen Immobilienmakler-Verordnung neu geregelt. Ab sofort müssen zum Beispiel auch Inserate mehr Details als bisher enthalten. So müssen die Angaben zum Hauptmietzins, den Betriebskosten, Heizkosen und auch der Umsatzsteuer detailiert angegeben werden. Damit sollen die Wohnungssuchenden einen transparenteren Überblick bei der Wohnungssuche haben.
Provisionen bei der Vermittlung von Geschäftsräumlichkeiten und beim Immobilienkauf: - Diese Provisionen bleiben unverändert.
Die Reaktionen auf die Novelle fallen naturgemäß unterschiedlich aus. Von Seiten des Konsumentenschutzes sind natürlich sehr positive Reaktionen zu vernehmen. Der Verband der Immobilientreuhänder kritisiert die Novelle sehr stark, weil diese befürchtet, dass damit viele Immobilienunternehmen ihrer Existenzgrundlage beraubt werden. Deshalb wollen sie diese Novelle mit allen Mitteln bekämpfen.