Voraussetzungen für eine Promotion sub auspiciis praesidentis
- By Martin Zinkner
- Veröffentlicht 12.11.10
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Wer für die Promotion sub auspiciis praesidentis zugelassen werden möchte, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:
• Alle Oberstufenklassen müssen mit Auszeichnung absolviert worden sein
• Die Reifeprüfung muss mit Auszeichnung erfolgt sein
• Sämtliche Prüfungsfächer der Diplomprüfung sowie die Diplomarbeit selbst müssen mit sehr gut beurteilt sein
• Sämtliche Rigorosen sowie die Dissertation selbst müssen mit sehr gut beurteilt sein
• Die Studiendauer muss einer durchschnittlichen Studiendauer entsprechen (aus triftigen Gründen wie Krankheit kann davon abgegangen werden)
• Tadellose Lebensführung in und außerhalb der Universität
Wer glaubt, dass er/sie sämtliche Voraussetzungen erfüllt, kann bei der zuständigen Stelle der jeweiligen Universität einen Antrag stellen. Dieser muss u.a. folgende Dinge enthalten:
• einen Lebenslauf
• sämtliche Schulzeugnisse der Oberstufenschulausbildung
• das Reifeprüfungszeugnis
• die Diplomprüfungszeugnisse
• die Beurteilung der Diplomarbeit
• das Rigorosenzeugnis
• die Beurteilung der Dissertation
• einen Staatsbürgerschaftsnachweis (auch ausländische Staatsangehörige können zugelassen werden)
• ein polizeiliches Führungszeugnis (dient zum Nachweis der tadellosen Lebensführung)
• falls die durchschnittliche Studiendauer überschritten wird so müssen entsprechende Entschuldigungsgründe beigelegt werden (z.B. Nachweis einer schweren Erkrankung usw.)
• das Ringmaß (da ja ein Ehrenring verliehen wird)
Sieht die Universität die Voraussetzungen als erfüllt an, so wird der Bescheid dem Wissenschaftsministerium sowie der Präsidentschaftskanzlei zur Genehmigung vorgelegt.