Wer für die Promotion sub auspiciis praesidentis zugelassen werden möchte, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:

•    Alle Oberstufenklassen müssen mit Auszeichnung absolviert worden sein
•    Die Reifeprüfung muss mit Auszeichnung erfolgt sein
•    Sämtliche Prüfungsfächer der Diplomprüfung sowie die Diplomarbeit selbst müssen mit sehr gut beurteilt sein
•    Sämtliche Rigorosen sowie die Dissertation selbst müssen mit sehr gut beurteilt sein
•    Die Studiendauer muss einer durchschnittlichen Studiendauer entsprechen (aus triftigen Gründen wie Krankheit kann davon abgegangen werden)
•    Tadellose Lebensführung in und außerhalb der Universität

Wer glaubt, dass er/sie sämtliche Voraussetzungen erfüllt, kann bei der zuständigen Stelle der jeweiligen Universität einen Antrag stellen. Dieser muss u.a. folgende Dinge enthalten:

•    einen Lebenslauf
•    sämtliche Schulzeugnisse der Oberstufenschulausbildung
•    das Reifeprüfungszeugnis
•    die Diplomprüfungszeugnisse
•    die Beurteilung der Diplomarbeit
•    das Rigorosenzeugnis
•    die Beurteilung der Dissertation
•    einen Staatsbürgerschaftsnachweis (auch ausländische Staatsangehörige können zugelassen werden)
•    ein polizeiliches Führungszeugnis (dient zum Nachweis der tadellosen Lebensführung)
•    falls die durchschnittliche Studiendauer überschritten wird so müssen entsprechende Entschuldigungsgründe beigelegt werden (z.B. Nachweis einer schweren Erkrankung usw.)
•    das Ringmaß (da ja ein Ehrenring verliehen wird)

Sieht die Universität die Voraussetzungen als erfüllt an, so wird der Bescheid dem Wissenschaftsministerium sowie der Präsidentschaftskanzlei zur Genehmigung vorgelegt.