Die Gewährung einer Förderung durch die ÖH ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft:
Die Gewährung einer Förderung durch die ÖH ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft:
Erfüllt man diese Voraussetzungen so hat man schon einmal die erste Hürde zur Gewährung einer Unterstützung genommen. Vorweg muss aber auch gleich gesagt werden: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Österreichische HochschülerInnenschaft!
Ein wichtiger Punkt für die Gewährung einer Unterstützung ist der Nachweis der sozialen Bedürftigkeit. Die soziale Bedürftigkeit ist natürlich für einen jeden subjektiv sehr unterschiedlich. Was für den einen schon soziale Bedürftigkeit ist, sind für den anderen noch adäquate Lebensbedingungen. Deshalb hat die ÖH hier auch Kriterien aufgestellt, ab wann jemand als sozial Bedürftig gilt:
Auch der Studienerfolg ist für einen jeden verschieden. Deshalb wurden auch hier Kriterien bestimmt, ab wann ein adäquater Studienerfolg vorliegt, um möglicherweise eine Förderung durch die ÖH zu bekommen:
Wenn diese beiden Punkte erfolgreich nachgewiesen wurden, so kann in einem nächsten Schritt ein Ansuchen an die Österreichische HochschülerInnenschaft gerichtet werden.