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Nachweis des Studienerfolges bei einer Förderung durch die ÖH
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Martin Zinkner
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By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 19.11.10
 

Zur Gewährung einer Förderung durch die Österreichische HochschülerInnenschaft muss auch ein adäquater Studienerfolg nachgewiesen werden. Auch hierfür wurden Kriterien festgelegt, ab wann von einem adäquaten Studienerfolg gesprochen werden kann.


Zur Gewährung einer Förderung durch die Österreichische HochschülerInnenschaft muss auch ein adäquater Studienerfolg nachgewiesen werden. Auch hierfür wurden Kriterien festgelegt, ab wann von einem adäquaten Studienerfolg gesprochen werden kann.

Ein adäquater Studienerfolg liegt vor wenn in den letzten beiden Semestern (Achtung gilt für Universitäten, für die Universitäten der Künste sowie für die Akademie der bildenden Künste):

  • eine Teilprüfung der Diplomprüfung oder
  • eine Teilprüfung des Rigorosums abgelegt wurde, oder
  • wenn Prüfungen im Gesamtwert von 16 ECTS Stunden oder
  • wenn Prüfungen im Ausmaß von mindestens acht Semesterstunden abgelegt wurden.

Achtung: Haben die Studierenden Kinder oder gelten die Studierenden als behindert, so reichen 8 ECTS Punkte oder 4 Semesterstunden.

Kein adäquater Studienerfolg liegt vor wenn:

  • die vorgesehene gesetzliche Studienzeit um das zweifache überschritten wurde (Ausnahmen gelten bei Berufstätigkeit, Kindererziehung, Krankheit, Behinderung, universitätsbedingte Verzögerungen, usw.)

Bei Studierenden weiterer Bildungseinrichtungen liegt ein adäquater Studienerfolg dann vor, wen das vorangegangen Studienjahr erfolgreich absolviert wurde.

Hat der ansuchende Studierende schon einmal ein Studium abgeschlossen, so wird nur in Ausnahmefällen eine Unterstützung gewährt. Das kann z.B. sein wenn ein weiterführende fachverwandtes Studium besucht wird oder wenn man dadurch wesentlich bessere Berufsaussichten hat.