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Ansuchen, Verfahren und Höhe der Unterstützung aus einem Fonds der ÖH
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Martin Zinkner
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By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 19.11.10
 

Wer die soziale Bedürftigkeit sowie den Studienerfolg nachweisen kann, hat als nächsten Schritt die Möglichkeit ein Ansuchen um eine Unterstützung durch die Österreichische HochschülerInnenschaft anzusuchen.


Wer die soziale Bedürftigkeit sowie den Studienerfolg nachweisen kann, hat als nächsten Schritt die Möglichkeit ein Ansuchen um eine Unterstützung durch die Österreichische HochschülerInnenschaft anzusuchen.

Wo kann angesucht werden?

Das Ansuchen kann an das Sozialreferat der HochschülerInnenschaft an der jeweiligen Universität  gestellt werden. Diese leiten das an die zuständige Stelle weiter.

Was muss das Ansuchen beinhalten?

Auf dem Ansuchen müssen: Name, Anschrift, Matrikelnummer stehen. Im Ansuchen müssen folgende Sachen sein:

  • ein Ausweis (in Kopie)
  • Einkommensbestätigungen (bei gemeinsamen Haushalt beider Partner)
  • Bestätigungen über etwaige Unterstützungsleistungen anderer Stellen oder auch Personen
  • Bestätigung über den Bezug von etwaigen Unterhaltsleistungen
  • wenn man ein Konto hat die Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweis der Kosten für das Wohnen, Telefon, Rundfunk, Haushaltsversicherung, Krankenversicherung und Fahrtkosten zum Studienort
  • Meldezettel
  • Fortsetzungsbestätigung des Studiums
  • Bestätigung des Studienerfolgs
  • Nachweis einer etwaigen Behinderung

Außerdem muss man bestätigen, dass man keine andere Unterstützung aus dem Sozialfonds der ÖH bekommt. Einzige Ausnahme ist hier der Kinderbetreuungsfonds.

Ablauf des Verfahrens

Alle Ansuchen werden automatisiert bearbeitet. Die Entscheidung wird schriftlich an den/die Antragsteller/in zugestellt. Fällt der Entscheid negativ aus, so kann man ein Ansuchen stellen, dass der Antrag nochmals bearbeitet wird. Das wird durch ein Gremium entschieden.

Achtung: Wird eine Förderung gewährt, aber es stellt sich später heraus, dass diese aufgrund von unwahrer Angaben gewährt wurde, so ist die gesamte Förderung zurück zu bezahlen.

Anmerkung: Ein Drittel der Förderungen wird durch Zuwendungen des Wissenschaftsministeriums gedeckt. Damit die Mittel auch laut den Richtlinien eingesetzt werden, kann das Ministerium Einsicht in die Unterlagen der gewährten Förderungen nehmen.

Höhe der Unterstützung

Diese richtet sich nach:

  • der zur Verfügung stehenden Mittel und
  • nach der sozialen Notlage der Antragsteller/in

Es wird auch nicht mehr ausbezahlt als die Differenz zwischen den monatlichen Ausgaben und Einnahmen!