Für die Unterstützung von sozial bedürftigen Studierenden hab die ÖH insgesamt sieben Fonds eingerichtet, aus denen die Unterstützung ausbezahlt wird:
Kein Studierender hat einen Rechtsanspruch auf eine Förderung aus einem dieser Fonds. Damit wirklich sozial bedürftige Studierende die Unterstützung bekommen wurden Richtlinien festgelegt, nach denen die soziale Bedürftigkeit festgestellt wird. Zur Hälfte werden diese Fonds durch das Wissenschaftsministerium finanziert. Damit die Mittel auch richtig eingesetzt werden, muss die ÖH einmal im Jahr dem Wissenschaftsministerium einen Bericht über die gewährten und abgelehnten Unterstützungen vorlegen. Hier müssen Angaben gemacht werden wie: Grund für die Gewährung der Unterstützung, Grund für die Ablehnung, aus welchem Fonds wurde wer unterstützt, Angaben über die Studierenden (Universität, Studienrichtung usw.), Voraussage über die Zu- oder Abnahme der Nachfrage nach Unterstützung.
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