Um aus einem der Fonds der ÖH eine Unterstützung zu bekommen muss man bestimmte Kriterien erfüllen:
Um aus einem der Fonds der ÖH eine Unterstützung zu bekommen muss man bestimmte Kriterien erfüllen:
Kinderbetreuungsfonds:
Dieser Fond ist für studierende Eltern gedacht, die ein Kind pflegen oder erziehen müssen. Für ein Ansuchen benötigt man u.a. die Geburtskunde des Kindes, eine Bestätigung der Kinderbetreuungseinrichtung und eine Bestätigung über die tatsächlichen Kinderbetreuungskosten. Die Höhe der Unterstützung hängt von der sozialen Bedürftigkeit ab und kann bis zu 1.200 € im Jahr betragen.
Wohnfonds:
Hieraus kann man eine Unterstützung bekommen, wenn man eine eigene Wohnung seit mindestens drei Monaten hat und wenn die Wohnungsgröße sowie die Miete einem studentischen Wohnverhältnis entsprechen. Bei der Größe sind das ungefähr 20 m² pro Person ohne weitere Nebenräume. Die Höhe der Unterstützung richtet sich wieder nach der sozialen Bedürftigkeit. Die maximale Unterstützung im Jahr beträgt 1.000 €; für behinderte Studierende oder Studierende mit Kind maximal 1.200€ pro Jahr.
Sozialfonds:
Dieser Fonds ist für die Unterstützung von sozialen Härtefällen gedacht. Ein solcher Härtefall liegt vor wenn der/die Studierende unverschuldet in eine soziale Notlage gerät. In einem solchen Fall kann man bis zu 1.200€ im Studienjahr beziehen.
Kinderfonds:
Eine Unterstützung aus diesem Fonds ist für all jene Studierende mit Kind gedacht, die unterwartet einmalige Kosten für die eigenen Kinder zu decken haben. Dazu zählen bspw. Therapiekosten, Anschaffung von Möbeln usw. Eine Unterstützung aus diesem Fonds kann für ein jedes Kind von sozial bedürftigen Studierenden nur einmal bewilligt werden. Maximal beträgt die Unterstützung 1.200€ im Studienjahr.
Mediation:
Eine Unterstützung aus diesem Fonds ist für jene Studierenden gedacht, die einen gesetzlichen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung von ihren Eltern haben, diese jedoch eine finanzielle Unterstützung ablehnen. In einem solchen Fall kann eine Mediation zwischen Eltern und Kindern helfen. Sozial bedürftige Studierende können die Kosten der ersten drei Mediationsstunden aus diesem Fonds bezahlt bekommen. Maximal werden jedoch 437€ bezahlt.
Psychotherapie:
Aus diesem Fonds kann eine Unterstützung beantrag werden wenn man sozial bedürftig ist und eine psychotherapeutische Behandlung benötigt. Die psychische Beeinträchtigung muss hierbei so stark sein, dass das eigene Studium darunter leidet. Das muss durch einen Arzt bestätigt werden. Im Weiteren muss die Krankenkasse auch einen Teil der Kosten übernehmen. Bis zu 1.000€ der in Anspruch genommen Therapie können aus diesem Fonds bezogen werden.
Unterstützung von Studierenden mit Behinderung:
Sozial bedürftige Studierende mit Behinderung können aus diesem Fonds eine Unterstützung beantragen, wenn sie mindestens zu 50 % behindert sind. Die Unterstützung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und in welcher Form eine Unterstützung benötigt wird. Entstandene Mehrkosten werden mit bis zu 4.000€ im Studienjahr gedeckt. Vor der Gewährung einer Unterstützung aus diesem Fonds müssen sämtliche anderen Unterstützungsmöglichkeiten anderer Einrichtungen, wie z.B. dem Bundessozialamt, ausgeschöpft sein.