Glücklicherweise gibt es für all jene Studierende, die ein Kind haben und dafür sorgepflichtig sind, eine Vielzahl an staatlichen Unterstützungen, damit die Kinderbetreuung auch finanziert werden kann. Dennoch bedeutet studieren mit Kind eine erhebliche Mehrbelastung. Dadurch verzögert sich natürlich der  Studienabschluss. Damit man sich in der Studienabschlussphase vermehrt auf den Studienabschluss konzentrieren kann, gibt es für förderungswürdige Studierende die Möglichkeit einen Zuschuss für die Kinderbetreuungskosten zu bekommen.

Voraussetzungen:

  • eine soziale Förderungswürdigkeit muss gegeben sein
  • es müssen Kinder im Haushalt leben, für die gesorgt werden muss
  • man muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben, oder österreichischen Staatsbürgern nach den Bestimmungen des Studienförderungsgesetzes gleichgesetzt sein
  • es darf noch kein Studium oder eine gleichwertige Ausbildung abgeschlossen sein
  • der/die Studierende darf das 41. Lebensjahr noch nicht überschritten haben

Achtung: es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe!

Was wird und Studienabschlussphase verstanden?

  • Wenn neben der Diplom-/Masterarbeit max. Prüfungen im Ausmaß von 20 ECTS-Punkten oder 10 Semesterstunden fehlen; oder wenn noch zwei Fachprüfungen zum Abschluss fehlen.
  • Wenn keine Diplom-/Masterarbeit angefertigt werden muss so dürfen maximal 40 ECTS-Punkte, 20 Semesterstunden oder vier Fachprüfungen ausständig sein.

Wann liegt eine soziale Förderungswürdigkeit vor?

  • Wenn eine Studienbeihilfe oder ein Studienabschlussstipendium bezogen wird
  • Wenn man in einem eigenen Haushalt lebt, seine Berufsstätigkeit aufgegeben hat und wenn der Ehepartner im letzten Kalenderjahr nicht mehr als 21.800€ verdient hat.

Maximale Höhe der Beihilfe:

  • Je nachdem wie hoch die nachgewiesenen Kosten sind werden bis zu 150€ im Monat bezahlt.

Dauer der Beihilfe:

  • Maximal 18 Monate. Erfolgt der Studienabschluss früher so verkürzt sich die Anspruchsdauer dementsprechend.

Ansuchen:

Dieses ist bei der jeweils zuständigen Stipendienstelle mit allen erforderlichen Nachweisen einzubringen.

Nähere Informationen:

www.stipendium.at