Vor einigen Tagen wurde das Budget für das Jahr 2011 beschlossen. Durch dieses warten ein paar unliebsame Neuerungen für die Studierenden. Eine davon betrifft die Familienbeihilfe.
Vor einigen Tagen wurde das Budget für das Jahr 2011 beschlossen. Durch dieses warten ein paar unliebsame Neuerungen für die Studierenden. Eine davon betrifft die Familienbeihilfe.
Wie schon angekündigt wird die Bezugsdauer der Familienbeihilfe im nächsten Jahr verkürzt. War es bisher bis zum Erreichen des 26. bzw. 27. Lebensjahrs möglich, so wird die Bezugsdauer jetzt auf 24 bzw. 25 Jahre gesenkt. Stipendienbezieher sind auch von der neuen Regelung ausgenommen. Wie schon bisher wird der Verlust der Familienbeihilfe beim Stipendium ausgeglichen. Auch die Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe wird neu gestaltet: statt bisher 9.000€ pro Jahr dürfen Studierenden künftig 10.000€ pro Jahr dazuverdienen ohne die Studienbeihilfe zu verlieren.
Da nicht alle Studien gleich lang dauern oder alle mit dem gleichen Alter zum Studieren beginnen wurden Ausnahmen geschaffen. Bis zum 25. Lebensjahr sind all jene bezugsberechtigt die:
Es klingt zwar erfreulich, dass ab einer Mindeststudiendauer von zehn Semestern die Familienbeihilfe länger ausbezahlt wird, aber damit sind nicht dreijährige Bachelorstudien mit kosekutiven Masterstudiengängen gemeint. Alle betroffenen Studienrichtungen werden einzeln im Gesetzestext aufgezählt. Laut Wissenschaftsministerium gehören dazu Studienrichtungen wie Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, ingenieurwissenschaftliche Studien wie Markscheidewesen, Montanmaschinenwesen oder Mechatronik, einzelne theologische Studienrichtungen sowie einzelne künstlerische Studien wie z.B. Klavierkammermusik, Regie oder Buch und Dramaturgie.
Ursprünglich war geplant, dass die neuen Regelungen schon mit 1.1.2011 in Kraft treten. Auch das wurde jetzt etwas hinausgeschoben. Die Neuregelung der Familienbeihilfe tritt nun mit 1.7.2011 in Kraft.