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Schmied und Karl einigen sich über neue Zugangsbestimmungen bei den Universitäten
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Martin Zinkner
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By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 18.01.11
 

Unterrichtsministerin Claudia Schmied und Wissenschaftsministerin Beatrix Karl haben sich auf neue Beschränkungen beim Universitätszugang geeinigt, die kürzlich der Öffentlichkeit präsentiert wurden. Das Positive vorweg: es sind derzeit keine zahlenmäßigen Beschränkungen geplant.  Hier die Neuerungen:


Unterrichtsministerin Claudia Schmied und Wissenschaftsministerin Beatrix Karl haben sich auf neue Beschränkungen beim Universitätszugang geeinigt, die kürzlich der Öffentlichkeit präsentiert wurden. Das Positive vorweg: es sind derzeit keine zahlenmäßigen Beschränkungen geplant.  Hier die Neuerungen:

Studieneingangsphase:

Die Studieneingangsphase soll gestrafft werden. So dürfen die Prüfung in der Studieneingangsphase zukünftig nur mehr einmal wiederholt werden. Bisher waren drei Prüfungsantritte vorgesehen. Den Universitäten bleibt es aber autonom vorbehalten, einen weiteren Prüfungstermin zu erlauben. Nur wer die Studieneingangsphase positiv absolviert darf weiter studieren.

Dauer der Studieneingangs- und Orientierungsphase:

Diese wird in Zukunft nur mehr ein Semester lang sein. In diesem Semester müssen jedoch mindestens zwei Prüfungen vorgesehen sein.

Studienberatung:

Zukünftig ist vorgesehen, dass  eine Studienberatung verpflichtend nachgewiesen werden muss. Update 20.1: Wissenschaftsministerin Karl gab heute bekannt, dass die Beratungspflicht wegen zu geringer Zeit für die Umsetzung nicht im WS 2011/12 sondern erst ein Jahr später starten wird.

Vorinskription:

Vor der Inskriptionsfrist soll es vor dem 31. August (für das Wintersemester) und vor dem 31. Jänner (für das Sommersemester) eine Voranmeldefrist geben, die mindestens zwei Wochen lang dauert. Der Zeitraum wird von der jeweiligen Universität autonom festgelegt. Dadurch soll den Universitäten eine bessere Planbarkeit ermöglicht werden. Wer sich nicht rechtzeitig anmeldet (die Anmeldung bei mehreren Universitäten ist erlaubt) hat im jeweiligen Semester keine Möglichkeit ein Studium zu beginnen.

Vorhandene zahlenmäßige Beschränkungen:

Die bestehenden Platzbeschränkungen, die es bei den Studienfächern Medizin, Veterinärmedizin, Psychologie sowie Publizistik- und Kommunikationswissenschaft gibt, bleiben so wie bisher bestehen.

Hinweis:

Auch bei dieser Regelung handelt es sich um keine endgültige Lösung. Sie ist derzeit bis zum 30. September 2014 begrenzt. Bis dahin soll ein Modell zur Studienplatzfinanzierung ausgearbeitet werden. Wie eine solche aussehen soll ist derzeit noch völlig unklar.