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Österreichs Studienreform macht es möglich - Kostenlose Anerkennungsbescheide bis 30.6.2011
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Thomas Hauzeneder
Bildung, Wissenschaft, Forschung 
By Thomas Hauzeneder
Veröffentlicht am 21.03.11
 
Wir beraten Sie gerne zu MBA-Studienprogrammen und Anrechnungsmöglichkeiten von Vorleistungen. Um die Lehrpläne von Ihrem vorangegangenen Studium mit dem MBA-Studienplan zu vergleichen, prüft die Studienabteilung Ihre Zeugnisse (Sammelerfolgsnachweis, Matuarzeugnis, weitere Ausbildungsnachweise) der bereits abgelegten Kurse mit Angabe der Semesterstunden oder ECTS Aufgrund der europäischen Studienreform mit der Einführung des Bachelor und Master Studiensystems können Absolventen einer UNI, FH, HTL, HAK, HBLA und teilweise durch Absolvierung von Akademischen Lehrgängen an WIFI und anderen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen erbrachte Studienleistungen gemäß § 59 UniStG auf andere Studienpläne anrechnen lassen. Anrechnungen von Vorleistungen erfolgen durch den wissenschaftlichen Leiter, wenn sie in Art, Form und Umfang vergleichbar sind. Weitere Informationen unter: Studienanrechnung Kostenlose Beratung

Österreichs Studienreform macht es möglich - Kostenlose Anerkennungsbescheide bis 30.6.2011

Studienzeit verkürzen im Rahmen der Umstellung der Studienpläne. Wir beraten Sie gerne zu MBA Studien Programmen und Anrechnungsmöglichkeiten von Vorleistungen.

Um die Lehrpläne von Ihrem vorangegangenen Studium mit dem MBA-Studienplan zu vergleichen, prüft die Studienabteilung Ihre Zeugnisse (Sammelerfolgsnachweis, Matuarzeugnis, weitere Ausbildungsnachweise) der bereits abgelegten Kurse mit Angabe der Semesterstunden oder ECTS

Aufgrund der europäischen Studienreform mit der Einführung des Bachelor und Master Studiensystems können Absolventen einer UNI, FH, HTL, HAK, HBLA und teilweise durch Absolvierung von Akademischen Lehrgängen an WIFI und anderen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen erbrachte Studienleistungen gemäß § 59 UniStG auf andere Studienpläne anrechnen lassen.

Anrechnungen von Vorleistungen erfolgen durch den wissenschaftlichen Leiter, wenn sie in Art, Form und Umfang vergleichbar sind.