Im Studienjahr 2001/02 wurden in Österreich nach ungefähr 30 Jahren des freien Universitätszuganges neue Studiengebühren, unter dem Namen "Studienbeitrag", eingeführt. Per Parlamentsbeschluss im Herbst 2008 wurden diese wieder weitgehend abgeschafft. Eine neue Verordnung, die zum Jahreswechsel erlassen wurde, regelt diesen Beschluss des Parlamentes. Da es sich nicht um eine gänzliche Abschaffung handelt, sondern vielmehr um eine Vergrößerung der Ausnahmen, ist noch nicht allen klar, wer jetzt Studienbeiträge zahlen muss und wer nicht. Die neue Verordnung ist mit einem hohen administrativen Aufwand von Seiten der Universitäten verbunden und man wird sehen, wie sie das bewerkstelligen werden.

Aber nun zu den neuen Regeln für die Studienbeiträge:

Keine Studienbeiträge müssen bezahlt werden, wenn die Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als 2 Semester überschritten wurde.

Voraussetzung dafür ist jedoch das man:
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt,
  • EU-BürgerIn ist,
  • aus einem Land kommt, dessen Studierende österreichischen Studierenden aufgrund völkerrechtlicher Verträgen die gleichen Rechte gewährt wie österreichischen Studierenden.
  • Flüchtling, aufgrund der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, ist.

Eine Erlassung des Studienbeitrages ist weiters möglich wenn:

  • der Präsenz-, oder Zivildienst absolviert wird.
  • wenn man vom Studium mehr als zwei Monate durch Krankheit oder Schwangerschaft verhindert ist,
  • bei überwiegender Betreuung eines Kindes bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt,
  • wenn eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze nachgewiesen wird,
  • eine Behinderung von mindestens 50% aufgrund von bundesgesetzlichen Vorschriften besteht.

Diese Bestimmungen treten mit dem Sommersemester 2009 ein und sind daher für alle Studierende gültig die in diesem Semester zu einem Studium zugelassen sind. Außerordentliche Studierende sind von der Neuregelung nicht betroffen. 

Nähere Informationen zur Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen findest du auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums.