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said this on 17 Jan 2009 9:12:35 AM CET
Danke für diese ausführlichen Informationen. Eine Frage noch: ist die Unterhaltspflicht der Eltern an die gleichen Regeln gebunden wie die Familienbeihilfe (auch mit denselben Altersgrenzen)? Oder kann man länger Unterhalt beanspruchen als Familienbeihilfe beziehen?
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said this on 16 Sep 2009 5:49:48 PM CET
Auch wenn deine Frage schon lange zurückliegt: Nein es gibt für den Unterhaltsanspruch keine definitive Altersgrenze. Voraussetzung ist, dass du selber nicht erhaltungsfähig bist(Kein relevantes eigenes Einkommen) und "zielstrebig studierst" Diese Zielstrebigkeit ist aber nicht mit fixen Fristen oder Grenzen verbunden. Wenn du ein Studium mit sehr langen durchschnittlichen Studienzeiten hast wirst du geltend machen können, dass du zielstrebig studierst auch wenn du schon 30 oder älter bist. Wenn du allerdings keinerlei Erfolge und auch keine Begründung dafür vorzuweisen hast erlischt dein Unterhaltsanspruch. (Auch schon bevor du 27 bist).
Vgl Rs OGH 1Ob268/02x |
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said this on 24 Feb 2009 9:51:27 AM CET
Danke für die super Info!
Genau das was ich gesucht habe!!! :) |
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said this on 14 Mar 2009 10:55:07 AM CET
Sehr informativ! Allerdings auch eine Frage: Kann die Familienbeihilfe auch nach einem au-pair Jahr weiter bezogen werden? Und verfällt das Recht auf Studienbeihilfe nach einem Au pair Jahr? Da immerihn schon ein Jahr "gearbeitet" wurde?
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said this on 25 Mar 2009 9:44:55 PM CET
Hallo Danke für den tollen Artikel hätte eine Frage:
ich habe im Wintersemester 08/09 angefangen zu studieren, habe vorlesungen besucht, Studiengebühr bezahlt, Bücher gekauft... etc. ich habe auch einen ECTS Punkt bekommen, weil ich eine Übung besucht habe. Ende des Jahres habe ich mich entschieden dem Studium den Rücken zu kehren und bin mit Anfang Feb. ins Berufsleben eingestiegen. Das habe ich auch dem Finanzamt mitgeteilt und die Familienbeihilfe "abbestellt". Doch nun fordert das Finanzamt die Komplette Beihilfe von Okt bis Feb zurück weil ich keinen Leistungsnachweis erbringen kann. Was soll ich tun? sind immerhin 1600 eur und ich war ja auch auf der Uni und habe schließlich mehrere Monate gelernt. Ich wäre sehr dankbar wenn du / ihr mir helfen könntest. lg |
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said this on 29 Jul 2009 3:01:50 PM CET
Meine Selbsterhaltungskosten am Anfang meines Studiums waren für mich sehr hoch. Ich habe deswegen das Studium nicht abgeschlossen sondern als Webdesigner gearbeitet. Ich habe die Familienbeihilfe nicht mehr bekommen, die ich zur Zeit meines Studiums bekam. Aber heute wurde ich angmahnt die damals ausgezahlte Summe vollkommen zurückzuzahlen.
Die dem Amt bekannte Adresse, wohin die Anträge auf Rückerstattung gesendet worden sind, wurden von der Mitbewohnerin einfach zurückgeschickt, obwohl sie wusste wo sie mich finden konnte. Deshalb habe ich seit über einem Jahr davon nichts gewusst. Wenn das Amt mich jetzt gefunden hat, warum hat es mich nicht vorher gefunden? Wann ist eine Rückerstattung fällig, unter welchen Umständen? Ich arbeite als Free-lancer für Werbeagenturen und komme aber nicht auf den grünen Zweig, da die Auszahlungen sehr viel später erfolgen. Ich bin 24 Jahre alt. Mein Vater lebt nicht mehr. Er starb, da war ich 12 Jahre alt und meine Mutter kann mich kaum finanziell unterstützen. Könnten Sie mir bite einen Tipp geben? Es sind über 4000 Euro, die das Amt jetz zurück haben will. Vielen Dank. |
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said this on 29 Jul 2009 3:09:41 PM CET
Hallo,
ich weiß zwar nicht an welcher Universität du studiert hast, aber ich würde mich an das dortige Sozialreferat der ÖH wenden. Auch wenn jetzt nicht mehr studierst bin ich mir sicher das diese dir weiterhelfen können falls es eine Möglichkeit gibt. Die Adresse und Kontaktmöglichkeiten findest du auf der jeweiligen Homepage der ÖH deiner ehemaligen Universität. |
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said this on 17 Sep 2009 3:32:39 PM CET
was ist, wenn ich meinen nebenwohnsitz habe, weil wir aus platzgründen 2 wohnungen in einem haus gemietet haben?
das widerspricht der formulierung, dass ich den nebenwohnsitz wegen dem studium habe. oder ist es dem finanzamt egal, wieso ich in einer anderen wohung gemeldet bin? |
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said this on 20 Sep 2009 4:37:14 PM CET
Ich hätte eine Frage. Ich würde gerne nach dem Abschluss der HTL ein Au Pair Jahr machen. Ich beziehe jedoch Vollwaisenpension und will diese auch nicht verlieren weil ich auch vor habe danach auf jeden Fall zu studieren. Jetzt wollt ich fragen ob jemand weiß ob das geht und vor allem wie ich das anmelden muss....
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said this on 21 Sep 2009 8:54:01 PM CET
Ich habe auch ein kleines Dilemma, und zwar habe ich mit der Uni anfangen wollen, den Aufnahmetest aber nicht geschafft, dh ein halbes Jahr lang nichts getan. Das zweite Mal habe ich den Test dann endlich geschafft, aber mich nicht gut informiert, ich habe ein Doppelstudium und alle Punkte einfach in einen Topf geworfen, von beiden Studien, man muss ja mind 8 Wochenstunden, bzw 12 ECTS vorweisen, wenn man ein Semester Auszeit hatte. Gut, nur wird es knapp, bin mir nicht sicher, ob ich das Mindeste herausholen kann, da mir 2 Studienfächer doch zuviel waren. Was erwartet mich? Welche Strafe??
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said this on 28 Sep 2009 11:54:15 AM CET
Danke für die Informationen.
Ich würde jedoch gerne wissen, was passiert, wenn ich ein Studium abschließe (Hauptschullehramt) und anschließend noch ein weiteres, unterschiedliches Studium (Biologiestudium) anhänge. Bekomme ich die Kinderbeihilfe dann weiter? |
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said this on 07 Oct 2009 10:54:15 AM CET
Die Broschüre ist unter obigem link nicht mehr zu finden, dafür gibts hier ein pdf: "http : //" hinzufügen - bmwa.cms.apa.at/cms/content/attachments/8/9/2/CH0567/CMS1058739520786/familienbeihilfe_mehrkindzuschlag_2009.pdf
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said this on 07 Oct 2009 11:09:22 AM CET
Dankeschön für den Hinweis! Der Link wurde schon geändert.
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said this on 27 Oct 2009 9:31:17 AM CET
Hallo!
Danke für diesen äußerst hilfreichen Artikel! Er ist wirlklich ausgezeichnet!!!!! Hätte noch eine Frage. Ich studiere im Ausland und habe einen Studiumwechsel nach 7 Semestern hinter mir. Studiere aber bereits im 7. Semester in der neuen Studienrichtung. Kann ich jetzt wieder Familienbeihilfe beantragen oder hab ich definitiv keinen Anspruch mehr darauf? Vielen Dank! |
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said this on 15 Dec 2009 4:42:31 PM CET
ich bin student auf universitat salzburg..ich habe bosnische stattbürgeschaft und wollte eine antrag für Fammilibeihilfe stellen ich habe bis jetzt deutsch gelernt frei jahre und habe ostereische diplom gemacht..aber ich wohne nist bei meine mutter in kuchl sonst in salzburg wegem meine studium.sie ist verheiratet mit eine österreicher und wohnen zusamen mit ein neuegeborene kind fur den sie schon familienbeihilfe bekommen.sie ist meine veibliche mutter und er meine stif vater.ich weißes nicht ob das ein priblem ist oder troztem kann ich was tun,weil ich darf nicht arbeiten .und noch eine frage ich habe auch eine schwester in bosnien 22 jahre alt meine mutter muss sie auch helfen finanziel,kann sie jetzt fur uns beide fam.beihilfe beantragen oder nur fur mich.ich und meine schwester haben gleiche vater der ist in krieg 1995 gestorben aber der drite kind ist von meinemm stief vater.
konnen sie mir helfen mit tipps ider ,,,,, danke |
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said this on 03 Feb 2010 2:44:41 PM CET
Hallo!
Für deine Schwester in Bosnien wird Deine Mutter meiner Meinung nach keine Familienbeihilfe beziehen können. Für Dich sollte sie wenn ich FLAG §2 richtig gelesen habe, schon eine bekommen, zumindest wenn du noch nicht 26 bist. lG |
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said this on 15 Dec 2009 4:44:33 PM CET
ich fange an im janner mit ordentliche studium nformatik
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said this on 03 Feb 2010 2:37:03 PM CET
Sehr guter Artikel, es wurde jedoch ein wichtier Punkt zur Einkommensgrenze nicht erwähnt!!
Sollte man über 9.000,- im Jahr verdient haben, so lohnt es sich einen Steueraugleich zu machen (auch wenn man keine Steuen bezahlt hat)!! Ich verdiene jedes Jahr über 10.000,- durch meinen Steuerausgleich komm ich aber immer unter die Zuverdienstgrenze und darf die FB behalten!! (Absetzbar: zB Laptop kaufen und 20% 3 Jahre lang absetzen - also insg. 60%!! -; Internetkosten - frei wählbar wieviel man es "privat" braucht und wieviel für die "Arbeit", Dame beim Finanzamt hat mir gesagt, dass 60% auf jeden Fall in Ordnung sind; Skripten, Bücher, Druckerpatronen, Drucker, Keyboard, Maus, Weiterbildungsveranstaltungen etc. sind sogar zu 100% absetzbar!! zahlt sich also aus! just my 2 cents |
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said this on 11 Feb 2010 5:27:47 PM CET
Hallo hätte eine Frage und zwar ich bekomm jetzt die Beihilfe von meinem Vater weil er den höheren Teil an Alimente bezahlt.
Wenn meine Mutter jetzt mehr Unterhalt zahlen muss verliert mein Vater wieder die Familienbeihilfe. Nun zu meiner Frage was steht jetzt im Gesetz, den genauen Wortlaut möchte ich wissen. Der der am meisten zahlen muss oder es freiwillig tut bekommt die Familienbeihilfe? Über eine Antwort würde ich mich freuen. |
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said this on 17 Feb 2010 2:50:36 PM CET
Hallo!
Wirklich ein gelungener Bericht! Ich hab das mit den Studienabschnitten aber leider nicht ganz verstanden. Ich habe 2008 ein 3-jähriges Bachelorstudium angefangen, ganz normal alle Kurse besucht und im September 2009 einen Studienerfolgsnachweis abgegeben mit 46 von 56 credits, das heißt ich hab 2 prüfungen nicht geschafft und musste deswegen bis Februar 2010 warten, um den letzten Prüfungstermin wahrzunehmen. Bis jetzt habe ich Familienbeihilfe bekommen, jedoch sie nicht angerührt, da ich nicht weiß ob ich sie zurückzahlen muss, oder nicht. Wie sieht das in meinem Falle aus? Ich kann erst im Sommer in das 3. Semester kommen. Im Herbst kann ich jedoch nur 10 Credits nachweisen. Bei uns an der Hochschule kann man den letzten Prüfungstermin leider nicht in einem Semester machen, sondern erst am Ende des Folgesemesters... |
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said this on 06 Mar 2010 10:32:14 PM CET
Hab ich das richtig verstanden...ich brauche pro Studienjahr (2 Semester) insgesamt mindestens 16 credits? Und diese 16 credits muss ich nach dem ersten Studienjahr nachweisen können?
Ich studiere Lehramt Deutsch und Geschichte. Muss ich dann die doppelte Anzahl von Credits nachweisen können? lg |
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said this on 07 Mar 2010 7:03:36 PM CET
Danke für die gute Info. Eine Frage habe ich trotzdem noch. Mein Sohn wird im Mai 18 Jahre alt und wird maturieren. Im August beginnt er seinen Zivildienst und wird gleichzeitig studieren (ab Oktober).
Ich beziehe Alimente für ihn von meinem geschiedenen Mann (seinem Vater). Wie sieht es nun aus mit der FB? Sie wird ja für Zivildiener nicht gewährt, aber für Studierende... was gilt für meinen Sohn? Bzw. er verdient ja pro Monat ca 280,--. Hat das einen Einfluss auf die Alimentezahlung meines Ex-Mannes. Danke für die Hilfe von im voraus! |
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