In Österreich sind grundsätzlich die Eltern für den Unterhalt der Kinder verantwortlich. Das, wenn sie in Ausbildung stehen, bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres. Können die Eltern nicht gänzlich für den Unterhalt der Kinder aufkommen, gibt es die Möglichkeit ein Stipendium zu beantragen. Auf die Voraussetzungen für ein Stipendium und wo du dich genauer informieren kannst, gehe ich in diesem Artikel ein.
Wer ist berechtigt ein Stipendium zu beziehen?- österreichische StaatsbürgerInnen
- EWR-BürgerInnen, wenn ihre Eltern oder sie selbst WanderarbeitInnen sind und vor Antritt des Studiums in Österreich berufstätig waren, oder sie in das österreichische Bildungssystem integriert sind (z.b. österreichische Hochschulreife), oder sie vor Antritt des Studiums 5 Jahre in Österreich gelebt haben.
- Drittstaatsangehörige, wenn sie sich schon mindestes 5 Jahre ununterbrochen in Österreich aufhalten.
- Konventionsflüchtlinge sind ebenfalls gleichgestellt.
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden?- Soziale Bedürftigkeit. Wird aus dem Einkommen deiner Eltern und von dir selbst errechnet.
- Günstiger Studienerfolg. Nach den ersten beiden Semestern muss das erste Mal ein Nachweis über eine, je nach Studienrichtung, bestimmte Anzahl an positiv absolvierten Prüfungen erbracht werden. Bei Studien, die in Abschnitte gegliedert sind, musst auch die Beendigung des jeweiligen Abschnittes in einer gewissen Zeit nachgewissen werden, um für den nächsten Abschnitt weiter Studienbeihilfe zu beziehen.
- Altersgrenze. Das Studium muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden. SelbsterhalterInnen und Studierende mit Kinder, sowie Studierende mit Behinderung müssen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres das Studium beginnen, um ein Stipendium zu erhalten.
- Es darf noch kein Studium abgeschlossen sein. Ausnahmen gibt es bei Master- und Doktoratsstudien.
Wie lange erhalte ich das Stipendium?- du musst die Anspruchsdauer des Studiums einhalten. Grundsätzlich heißt das, du musst jeden Studienabschnitt in der Mindeststudienzeit +1 Toleranzsemester absolvieren. Andernfalls verlierst du den Anspruch, es sei den du kannst schwerwiegende Gründe für die Verlängerung der Anspruchsdauer vorbringen.
- das Studium darf nur in den ersten beiden Anspruchssemestern gewechselt werden. Wird nach dem dritten Semester gewechselt verlierst du den Anspruch auf Studienbeihilfe.
- das Studium darf auch nicht öfters als 2x gewechselt werden.
Wie hoch ist die Studienbeihilfe?Das hängt von deinem, sowie dem Einkommen deiner Eltern ab. Die Höchstbeihilfe beträgt zurzeit 5698,56 Euro jährlich für Studierende die am Wohnort ihrer Eltern wohnen, sowie 8144,64 Euro jährlich für auswärtige Studierende, SelbsterhalterInnen, Studierende mit Kind, Vollwaisen sowie verheiratete Studierende.
Zuschläge gibt es außerdem für Kinder, sowie für Studierende die erheblich behindert sind.
Auf alle Fälle solltest du einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen. Mehr als abgelehnt kann er nicht werden. Informiere dich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle und gib den Antrag mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen ab. Vorweg kannst du auch einen Stipendienrechner benutzen, um ungefähr zu wissen, wie hoch das Stipendium sein wird.
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