Bei dieser Form des Dienstvertrages bist du entweder auf bestimmte, oder unbestimmte Zeit verpflichtet, gegen ein Entgelt Dienstleistungen zu erbringen. Grundsätzlich werden sämtliche Betriebsmittel vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Vom echten Dienstvertrag unterscheidet sich der freie in soweit, dass du in der Arbeitszeit, Arbeitsweise und der disziplinären Unterstellung viel weniger gebunden bist. Bleibst du unter der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit knapp 350€ monatlich, bist du nur unfallversichert. Verdienst du mehr, bist du außerdem kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert. Du musst auf jeden Fall vom Dienstgeber bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden.
Ein freier Dienstvertrag kann auch viele Nachteile bringen. So gelten arbeitsrechtliche Schutzgesetze, wie Arbeitszeit oder Urlaubsrecht, nicht. Weiters besteht auch kein Anspruch auf in Kollektivverträgen festgelegte Mindestlöhne. Deswegen besteht die Gefahr, dass das Arbeitsverhältnis wie ein echter Dienstvertrag ausgestaltet ist, jedoch als freier Dienstvertrag bezeichnet wird. Darauf solltest du dich auf keinen Fall einlassen und gegebenfalls den Dienstvertrag überprüfen lassen.
Nähere Informationen findest du auf:
help.gv.at