Bei einem Werkvertrag besteht im Gegensatz zu einem Dienstvertrag keine fixe Arbeitszeit, du bist nicht in den Betrieb eingebunden und hast auch keine persönliche Abhängigkeit.
Unterschiede zum Dienstvertrag sind:
- typischerweise fixes Honorar für ein zu erbringendes Werk. Natürlich kann auch ein Stundenhonorar vereinbart werden, dann ist die Abgrenzung zum freien Dienstvertrag jedoch nur schwer möglich.
- beim Werkvertrag schuldest du ein zu erbringendes Werk, beim Dienstvertrag deine Arbeitskraft und Leistung.
- der Werkvertrag ist von der Dauer der Werksleistung unabhängig.
- dein Honorar erhälst du für dein Werk, nicht für deine Arbeitsleistung.
- beim Werkvertrag kann die Leistung auch durch jemand anderen erbracht werden.
Wichtig ist es bei einem Werkvertrag, bestimmte Punkte klar zu definieren:
- Gewährleistung und Garantie des erbrachten Werkes,
- Genaue Beschreibung des Werkes,
- Festlegung eines Liefertermins,
- Festlegung einer Pönale, wenn das Werk nicht fristgerecht geliefert wird.
Manche Dienstgeber versuchen sich durch den Abschluss eines Werkvertrages Sozialabgaben zu ersparen und bezeichnen einen Dienstvertrag als Werkvertrag, auch wenn er inhaltlich kein Werkvertrag ist. Im Zweifel kann der Vertrag durch die Gebietskrankenkasse bewertet werden. Liegt ein Dienstvertrag vor, gelten für dich auch sämtliche arbeitsrechtliche Schutzgesetze.
Nähere Informationen findest du auf:
help.gv.at