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Geringfügige Beschäftigung
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Martin Zinkner
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By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 08.01.09
 
Eine immer größer werdende Zahl an Personen geht einer geringfügigen Beschäftigung nach. Vor allem der Frauenanteil ist in diesem Beschäftigungsverhältnissegment sehr hoch. Auch bei StudentInnen sind geringfügige Beschäftigungen sehr beliebt, da sich ein solches Beschäftigungsverhältnis gut mit dem Studium vereinbaren lässt, und sich normalerweise auch keine Probleme beim Bezug eines Stipendiums oder der Familienbeihilfe ergibt.

Eine immer größer werdende Zahl an Personen geht einer geringfügigen Beschäftigung nach. Vor allem der Frauenanteil ist in diesem Beschäftigungsverhältnissegment sehr hoch. Auch bei StudentInnen sind geringfügige Beschäftigungen sehr beliebt, da sich ein solches Beschäftigungsverhältnis gut mit dem Studium vereinbaren lässt, und sich normalerweise auch keine Probleme beim Bezug eines Stipendiums oder der Familienbeihilfe ergibt.

Eine geringfügige Beschäftigung besteht, wenn du einen (freien) Dienstvertrag abgeschlossen hast und dein monatliches Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit (Stand 2010) 366,33€ nicht überschreitet. Für kürzer vereinbarte Dienstverhältnisse als einem Monat gilt eine tägliche Geringfügigkeitsgrenze von 28,13€. Geregelt wird die Geringfügigkeitsgrenze im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und wird jährlich an die Inflation angepasst.

Die Besonderheit bei einer geringfügigen Beschäftigung ist es, dass es im Bereich der Sozialversicherung zu großen Unterschieden zu anderen Dienstverhältnissen kommt. Darüber solltest du dich unbedingt informieren bevor du ein solches Dienstverhältnis eintrittst. Da Studenten meist noch bei den Eltern mitversicherst sind, sollte es für dich keine größeren Probleme bei einem solchen Dienstverhältnis geben.

Nähere Informationen findest du auf: help.gv.at