Ferialjobs haben keine eigene Beschäftigungsform. Bei Ferialarbeiten kommt es darauf an, wie der Dienstvertrag ausgestaltet ist. So sind: echte-, freie und Werkverträge üblich. Je nachdem, unter welche Kategorie dein Vertrag fällt, hast du unterschiedliche Rechte und auch Pflichten. Darüber solltest du dich infomieren, damit du auch sämtliche Zahlungen, die dir zustehen, bekommst. Abgesehen davon, dass diese Verträge zeitlich begrenzt sind, gelten für sie gleiche Rechte und Pflichten wie auch für sonstige Dienstverträge.

Falls du einem Volontariat nachgehst, hast du weder Rechte noch Pflichten. Erhälst jedoch auch kein Entgeld. In so einem Fall wird auch kein Dienstvertrag abgeschlossen.

Ein Ferialpraktikum ist wiederum eine aufgrund deiner Ausbildung vorgeschriebene Tätigkeit in einem Betrieb oder einfach einer Berufssparte während der Ferien. Durch Praktika soll vor allem das theoretische Wissen durch praktische Anwendung vertieft werden. Falls du in das Betriebsgeschehen eingebunden bist, kann von einem echten Dienstverhältnis ausgegangen werden. Es ist jedoch nicht zwingend notwendig.

Bist du entsprechend eines Dienstvertrages beschäftigt, musst du folgende Leistungen erhalten:
  • monatliches Gehalt
  • anteilsmäßige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Weiters sammelst du für die Dauer deines Dienstverhältnisses auch Anspruch auf Urlaub. Konsumierst du diesen nicht, muss du dafür eine Urlaubsabfindung bekommen.