Falls du freiwillig für jemanden, persönlich und in wirtschaftlicher Abhängigkeit, Arbeit verrichtest, so liegt ein echter Dienstvertrag vor.

Die persönliche Abhängigkeit sieht so aus, das du:
  • Weisungsgebunden und
  • persönlich Arbeitspflichtig bist,
  • dich in die betriebliche Organisationsstruktur einordnen und
  • den betrieblichen Ordnungsvorschriften unterwerfen musst.
Die wirtschaftliche Abhängigkeit bedeutet, dass du die Arbeitsmittel vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommst.

Wichtig beim Abschluss eines Dienstverhältnisses ist nicht der Titel des Vertrages, sondern der Inhalt. Falls z.B. der Vertrag mit "freier Dienstvertrag" bezeichnet wird, allerdings inhaltlich wie ein "echter Dienstvertrag" ausgestaltet ist, so liegt auch ein "echter Dienstvertrag" vor. Manche Arbeitgeber erhoffen sich dadurch finanzielle Vorteile. Im Zweifelsfall lass den Dienstvertrag von einer unabhängigen Stelle überprüfen.