Teilzeitarbeit liegt vor, wenn du ein echtes Dienstverhältnis abgeschlossen hast, jedoch die vereinbarte Wochenarbeitszeit unter der Normalarbeitszeit von 40 Stunden in der Woche oder 8 Stunden am Tag liegt.
Der jeweilige Arbeitgeber kann dich jedoch trotzdem zu Mehrarbeit über das vereinbarte Ausmaß hinaus heranziehen. Mehrarbeit bedeuten jedoch noch keine Überstunden und werden seit 1.1.2008 wie folgt bezahlt:
- Zuschlag von 25% bezahlen oder
- Zeitausgleich im Ausmaß von 1:1,25 gewähren, falls die Mehrarbeit nicht innerhalb von 3 Monaten 1:1 abgebaut wird.
Falls die Mehrarbeit bei einem solchen Dienstverhältnis über die Normalarbeitszeit hinausgeht, so liegen auch hier Überstunden vor und müssen dementsprechend verrechnet werden.