Eine Kündigung ist vom Arbeitsverhältniss (befristet/unbefristet) abhängig.

Falls du ein befristetes Arbeitsverhältniss abgeschlossen hast, ist dieses nur kündbar, wenn das im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Unbefristete Arbeitsverhältnisse sind grundsätzlich immer kündbar. Aber auch hier gibt es durch den allgemeinen Kündigungsschutz Einschränkungen:
  • Soziale Ungerechtigkeit der Kündigung
  • verpönte Kündigungsgründe (z.B. die Inanspruchnahme von Rechten durch den Arbeitnehmer).
Wird eine Kündungung aufgrund solcher Gründe angefochten, so muss das Gericht über die Gültigkeit der Kündigung entscheiden.

Weiters müssen Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese liegen zwischen 6 Wochen und 5 Monaten. Abhängig ist diese von der Dauer des Dienstverhältnisses. Diese Fristen müssen vom Arbeitgeber eingehalten werden und können auch nicht durch Bestimmungen im Arbeitsvertrag herabgesetzt werden.
Der Arbeitnehmer hat jedoch das Recht, zu jedem Ende des Kalendermonats zu kündigen. Aber auch hier muss er eine einmonatige Frist einhalten.

Eine Entlassung beendet, im Gegensatz zur Kündigung, das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Eine Entlassung darf jedoch nur ausgesprochen werden, wenn es zu groben Verstössen, wie gegen die Arbeits- und Treuepflicht, kommt. Wurde eine Entlassung laut Meinung des Arbeitnehmers ungerechtfertigter Weise ausgesprochen, so kann diese vor Gericht angefochten werden. Es kann im Arbeitsvertrag auch vereinbart sein, dass es zu Strafzahlungen kommt, wenn man aufgrund eines wichtigen Grundes entlassen wird.