Das Studienabschlussstipendium ist für all jende Studierende, die sich der in Schlussphase ihres Studiums befinden, und in den letzten vier Jahren mindestens drei Jahre halbbeschäftigt waren. Bei Zuerkennung des Studienabschlussstipendiums darf die jeweilige Person auch noch nicht 41 Jahre alt sein. Zeiten, die durch den Mutterschutz sowie durch die Kindererziehung entstehen, werden wie eine Halbbeschäftigung berücksichtigt.

Zu beachten ist, dass es auf das Studienabschlussstipendium keinen Rechtsanspruch gibt!

Vorraussetzungen:
  • muss sich in der Studienabschlussphase befinden. Das heißt, innerhalb der nächsten 18 Monate wird das Studium abgeschlossen.
  • der/die Studierende muss ein ordentliches Studium betreiben
  • es darf noch kein anderes Studium, oder eine zu einem Studium gleichwertige Ausbildung, abgeschlossen sein.
  • muss in den letzten vier Jahren drei Jahre zumindest Halbbeschäftigt sein.
  • darf in den letzten 4 Jahren keine Studienbeihilfe bezogen haben.
  • muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, oder gleichgestellter Ausländer sein

Studienabschlussphase bedeutet, dass:
  • neben dem Abschluss der Diplomarbeit nur noch Lehrveranstalungen gesamt von maximal 10 Stunden, oder 2 Fachprüfungen zu absolvieren sind.
  • falls keine Diplomarbeit zu Schreiben ist, erhöhen sich diese Stunden auf 20 bzw. 4 Fachprüfungen.

Bei künstlerischen Universitäten ist das Stundenausmaß der zentralen Fächer nicht auf dieses Ausmaß anzurechnen. Fei Fachhochschulen entspricht die Studienabschlussphase den letzten beiden Semestern. Doktoratsstudien sind vom Bezug ausgeschlossen.

Das Studienabschlussstipendium darf maximal sechs Monate lang bezogen werden. Weist du nach, dass deine Diplomarbeit überdurchschnittlich umfangreich oder zeitaufwendig ist, kann sich die Anspruchsdauer auf weitere sechs Monate verlängern. Die Förderung endet auf jedenfall, wenn du das Studium abschließt.

Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach dem Ausmaß der vorangegangenen Tätigkeit. So beträgt es zurzeit für Studierende, die in den letzten vier Jahren zumindest drei Jahre vollzeitbeschäftigt (mind. 35h/Woche) waren 1000€ im Monat. Bei einem Beschäftigungsausmaß von 75% (d.h. weniger als 35h/Woche aber mindestens 25h) 725 Euro. Bei schwankendem Beschäftigungsausmaß wird ein Durchschnitt berechnet. Eigene Regelungen gibt es auch für selbstständig tätige Studierende.

Falls du auch von anderen Einrichtungen Geld bekommst, wie Arbeitslosengeld oder Karenzgeld, verringert sich das Stipendium um die Höhe dieser Leistung. Die Familienbeihilfe ist davon ausgenommen.

Weitere Informationen gibt es bei: stipendium.at