Ein wichtiges Thema beim Studieren, auch wenn man sie vielleicht nicht oft in Anspruch nimmt, ist die Krankenversicherung. Viele glauben, dass es in Österreich so etwas wie eine automatische Krankenversicherung gibt. Das stimmt jedoch so nicht. Falls du die Vorraussetzungen für eine Mitversicherung bei deinen Eltern oder deinem Partner nicht erfüllst, oder keiner regelmäßigen Arbeit nachgehst, bist du auch in Österreich nicht krankenversichert. Hier heißt es aufpassen, den in so einem Fall müsstest du alle in Anspruch genommen Leistungen im Krankheitsfall oder z.B. bei einem Unfall auch selbst bezahlen. Und das kann ganz schön teuer werden. Solltest du nirgends mitversichert sein und auch keiner Arbeit nachgehen, solltest du unbedingt eine Selbstversicherung abschließen.

Mitversicherung:

Diese Möglichkeit besteht bei:

  • den Eltern (oder andere Erziehungsberechtigte)
  • der/dem LebensgefährteIn oder
  • EhepartnerIn

Mitversicherung bei den Eltern:

Möglich ist hier eine Mitversicherung bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Nur Studierende mit Behinderung sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Mitversicherung ist jedoch nur möglich, wenn du dein Studium ernsthaft betreibst, und das dem jeweiligen Sozialversicherungsträger auch nachweist.

Dafür gibt es je nach Studienrichtung und je nach Abschnitt unterschiedliche Regelungen:
  • Bezug der Familienbeihilfe
  • Im 1. Abschnitt nach jedem Studienjahr 8 Wochenstunden nachweisen oder
  • Nachweis der Teildiplomprüfung und der Fortsetzungsbestätigung.

Der Nachweis dieser Leistungen kann auch um 1. Semester verlängert werden, wenn du

  • länger als 3 Monate krank warst,
  • ein Auslandssemester von mehr als 3 Monaten gemacht hast,
  • wegen Geburt und Pflege eines Kindes (hier gilt die Verlängerung möglicherweise sogar bis zum Ende des zweiten Lebensjahres des Kindes).
  • durch ein unvorhergesehenes oder nicht abwendbarem Ereignis wie z.B. ein Unfall

Mit dem Abschluss des ersten Abschnittes musst du nur laufend Fortsetzungsbestätigungen an den Sozialversicherungsträger schicken. Du kannst jedoch trotzdem noch dazu aufgefordert werden, ein ernsthaft betriebenes Studium nachzuweisen.

Mitversicherung beim Partner:

Es besteht auch die Möglichkeit dich bei deinem Ehepartner mitzuversichern. Vorraussetzung hier ist es, dass dein Ehepartner eine Krankenversicherung hat.

Die selbe Möglichkeit besteht auch, wenn du nicht verheiratet bist, mit deinem Partner jedoch nachweislich, durch einen Meldezettel, seit 10 Monaten in einem gemeinsamen Haushalt lebst.

Der Antrag für eine Mitversicherung muss immer von dem Partner gestellt werden, der die Krankenversicherung besitzt.

Im Gegensatz zur Mitversicherung bei den Eltern ist diese Mitversicherung an keine Altersgrenze gekoppelt.

Beitragsfrei ist sie jedoch nur falls:

  • du Kinder erziehst, oder dies schon einmal mindestens 4 Jahre gemacht hast
  • selbst Anspruch auf Pflegegeld hast, oder jemanden Pflegst mit Anspruch auf Pflegegeld (beides ab Stufe 4).
  • beim Vorliegen einer sozialen Schutzbedürftigkeit. Diese liegt vor wenn das monatliche Nettoeinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz von Ehepaaren nicht überschritten wird (2009: 1.158,08€), Kranken-, Wochen, Karenz-, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen wird.

Treffen diese Kriterien nicht zu, ist ein Zusatzbeitrag an die Krankenversicherung von 3,4% der Beitragszulage des Versicherten an den Sozialversicherungsträger zu entrichten.

Mehr Informationen erhälst du bei: sozialversicherung.at