Neben dem allgemeinen Stipendium bei sozialer Bedürftigkeit, gibt es auch die Möglichkeit ein so genanntes Selbsterhalterstipendium zu beziehen. Das Selbsterhalterstipendium hat den Vorteil, dass die finanzielle Situation deiner Eltern keinen Einfluss auf die Berechnung der Höhe des Stipendiums hat. Aber auch hier musst du einen entsprechenden Studienerfolg nachweisen. Und gleich wie beim allgemeinen Stipendium musst du auch hier die Bestimmungen über den Studienwechsel beachten.

Vorraussetzungen, um als Selbsterhalter zu gelten sind das:
  • man sich bis zum Beihilfenbezug mindesten vier Jahre selbst erhalten und Einkünfte bezogen hat, und
  • diese Einkünfte jährlich mindestens 7.272€ betragen haben.

Auch ein eventueller Präsenz-, oder Zivildienst gilt als Selbsterhaltungszeit.
Der Zeitraum, in der eine Waisenpension bezogen wurde gilt jedoch nicht.
Wurde eine Lehre absolviert, gilt es nur als Selbsterhaltung wenn ein entsprechendes Einkommen erzielt wurde.

Das Selbsterhalterstipendium wird beantragt wie jede Studienbeihilfe. Zusätzlich müssen jedoch noch die Nachweise über die vier Jahre Selbsterhaltungszeit über der Grenze von 7.272€ jährlich beigelegt werden.

Das kann geschehen durch: Lohnzettel, Versicherungszeitenbestätigungen mit Beitragsgrundlagen, Bestätigungen über Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Karenzgeld oder auch Kinderbetreuungsgeld u.ä.

Die höchstmögliche Studienbeihilfe für Selbsterhalter beträgt derzeit 8.148€ jährlich. Dieser Betrag erhöht sich für Studierende mit Kindern um 804€/Kind im Jahr.

Verringert wird diese Höchststudienbeihilfe durch:
  • zumutbare Eigenleistung aus eigenen Einkünften,
  • zumutbare Unterhaltsleistungen des (geschiedenen) Ehegatten,
  • falls das 26. Lebensjahr noch nicht überschritten wurde, durch die Familienbeihilfe inkl. Kinderabsetzbetrag. Derzeit sind das 2.443,20€.

Als Altersgrenze, um ein Selbsterhalterstipendium zu beziehen, gilt die Vollendung des 30. Lebensjahres. Diese Grenze kann jedoch erhöht werden, wenn mehr als vier Jahre Selbsterhalt nachgewiesen werden. In diesem Fall erhöht sich für jedes volle Jahr des Selbsterhalts die Altersgrenze um ein Jahr. Maximal kann es jedoch um fünf Jahre erhöht werden.

Mehr Informtionen erhälst du bei: stipendium.at