Als Student musst du möglicherweise auch keine GIS-Gebühren bezahlen. Dafür musst du jedoch einige Voraussetzungen erfüllen, auf die wir in diesem Artikel eingehen.
Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Befreiung sind:
- eine Volljährigkeit des Antragstellers,
- die Befreiung muss für den Antragsteller persönlich gelten, er darf nicht von anderen für eine positive Erledigung vorgeschoben werden,
- der Standort, für den die Befreiung gestellt wird, muss der Hauptwohnsitz sein,
- die Befreiung darf nur für die jeweilige Wohnung des Antragstellers erteilt werden. Auch Gemeinschaftsräume in Heimen oder bei Vereinen gelten als Wohnungen.
- der jeweilige Anschluss darf nicht für geschäftliche Zwecke verwendet werden.
- der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben,
- die Rundfunkempfangseinrichtung muss sich in den Wohnräumen befinden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt die Befreiung für Personen die:
- ein Pflegegeld oder eine vergleichbare Leistung beziehen,
- Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder vergleichbare Zuwendungen von der öffentlichen Hand erhalten,
- Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz bekommen,
- Beihilfen laut Arbeitsmarktförderungsgesetz oder
- Beihilfen laut Arbeitsmarktservicegesetz.
- Weiters wenn eine Beihilfe laut Studienförderungsgesetz bezogen wird,
- Sozialhilfe oder ähnliche Leistungen bezogen werden sowie
- Gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen.
Erfüllt ihr einen dieser Punkte, ist auch noch das Haushaltsnettoeinkommen relevant. Das bedeutet, das Einkommen sämtlicher im Haushalt lebenden Personen. Nicht eingerechnet werden hier Leistungen laut: Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, Kriegsopferrenten, Heeresversorgungsrenten, Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten sowie Unfallrenten und das Pflegegeld.
Diese Grenzen betragen zurzeit:
1 Person: 865,09€
2 Personen: 1297,05€
3 Personen: 1387,71€
4 Personen: 1478,37€
5 Personen: 1569,03€
6 Personen: 1659,69€
7 Personen: 1750,35€
8 Personen: 1841,01€
9 Personen: 1931,67€
für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um 90,66.
Sind diese Punkte erfüllt, kannst du mit allen Nachweisen einen Antrag auf Befreiung von der GIS-Gebühr stellen.
Nähere Informationen erhälst du bei:
orf-gis.at