Grundsätzlich besteht in Österreich eine Verpflichtung ab der Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) den Kirchenbeitrag, der vom persönlichen Einkommen abhängig ist, zu leisten. Aber es besteht auch die Möglichkeit über die Volljährigkeit hinaus keinen Kirchenbeitrag zu bezahlen falls man:
- in Karenz ist,
- arbeitslos ist,
- während dem Präsenz- oder Zivildienst,
- während der Lehrzeit, falls nur die Lehrlingsentschädigung bezogen wird, und
- als Studierende, wenn das persönliche Einkommen neben dem Studium unter dem staatlichen Richtsatz liegt.
Du wirst auch während der Studienzeit regelmäßig dazu aufgefordert werden, Fortsetzungsbestätigungen und Erklärungen zum persönlichen Einkommen abzugeben.
Nähere Informationen dazu erhaltest du bei der jeweils zuständigen Diozöse.