Schon bisher war es so, dass Fachhochschulen Studiengebühren einheben durften, jedoch nicht mussten. Dafür ist jeweils der Fachhochschulerhalter zuständig. Im Gesetz ist nur festgeschrieben, dass die Gebühren an Fachhochschulen 363,36€ im Monat nicht überschreiten dürfen. Dazu kommen noch, wie an den Universitäten, der ÖH-Beitrag und die Haftpflichtversicherung in der Höhe von 15,86€.

Bisher haben 17 der 20 Fachhochschulen in Österreich Studiengebühren verlangt. Nur an der FH Joanneum, die FH Burgenland und die FH Oberösterreich verlangten keine. Durch die weitgehende Abschaffung an den Universitäten hat mittlerweile auch die FH Kärnten angekündigt ab dem Studienjahr 2009/10 keine Gebühren mehr zu verlange. Andere Fachhochschulen überlegen noch.