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Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes
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Martin Zinkner
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By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 16.01.09
 
Ein wichtiges Thema, wenn man einen Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Studienaustauschprogramms plant, ist die Finanzierung. Wie sieht es mit Förderungen bei einem Auslandsaufenthalt aus?

Ein wichtiges Thema, wenn man einen Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Studienaustauschprogramms plant, ist die Finanzierung. Wie sieht es mit Förderungen bei einem Auslandsaufenthalt aus?

 

Familienbeihilfe:

 

Bist du im Ausland, gilt hierfür praktisch das gleiche wie im Inland. Bist du nur kurzfristig im Rahmen eines Austausprogrammes im Ausland, so kannst du die Familienbeihilfe auch weiterhin beziehen. Jedoch gilt auch hier: Das Studium muss ernsthaft und auf ein Ziel gerichtet betrieben werden. Auch wenn du im Ausland bist/warst kann das vom Finanzamt überprüft werden. Positiv ist auch, dass sich die Anspruchsdauer bei einem Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten, die maximale Anspruchsdauer der Familienbeihilfe um 1 Semester verlängert. Aber auch in diesem Fall bleibt die Altersgrenze von 26. bzw. 27 Jahre bestehen.

 

Nähere Informationen erhaltest du bei deinem zuständigen Finanzamt.

 

 

Studienbeihilfe:

 

Bist du aufgrund eines Austauschprogrammes im Ausland, so kannst du die Studienbeihilfe auf alle Fälle weiter beziehen. Um die genauen Richtlinien für einen Weiterbezug zu erfahren, wende dich an deinen zuständigen Sachbearbeiter bei der Stipendienstelle. Zusätzlich gibt es dazu eine Förderungsmöglichkeit für Auslandsstudien, über das du dich auch bei der Studienbeihilfsbehörde informieren solltest. Die Höhe dieser zusätzlichen Förderung richtet sich nach dem Land, in dem du den Aufenthalt verbringst. Maximal kann die Auslandsbeihilfe 20 Monate bezogen werden. Voraussetzung für den Weiterbezug ist auch, dass du im Inland inskribiert bleiben musst. Auf Antrag kann der Bezugszeitraum für die Studienbeihilfe bei Absolvierung eines Auslandssemesters auch verlängert werden.

 

Nähere Informationen erhaltest du bei: stipendium.at

 

 

Erasmus Moblititätsstipendium

 

Wenn du einem Auslandsaufenthalt über das Erasmusprogramm absolvierst, bekommst du auch ein Erasmus-Mobilitätsstipendium. Das ist jedoch kein Vollstipendium um dir sämtliche Kosten zu decken, sondern nur ein Zuschuss aus Mitteln der EU und des zuständigen Bundesministeriums um die erhöhten Lebens- und Mobilitätskosten im Gastland abzudecken.

 

Erhälst du bereits eine Studienbeihilfe, so kann es unter Umständen sein, dass du kein zusätzliches Mobilitätsstipendium bekommst. Du bist auch verpflichtet dieses Stipendium zurück zu zahlen, falls du deinen Auslandsaufenthalt abbrichst oder nicht antrittst.

 

 

Studienunterstützung durch das BMfWF:

 

Zum Ausgleich von sozialen Härten bei besonders schwierigen Studienbedingungen, zur Unterstützung bei Auslandsaufenthalten oder für die Anerkennung von besonderen Studienleistungen ist es möglich, dass der zuständige Bundesminister eine spezielle Studienunterstützung zuerkennt. Solltest du keine sonstigen Förderungen erhalten, und es dir finanziell trotzdem nicht möglich sein einen Auslandsaufenthalt durchzuführen, kannst du hier jederzeit um eine Unterstützung ansuchen.

 

Nähere Informationen erhaltest du bei: bmwf.gv.at