Ein Mietvertrag ist entweder eine schriftliche, aber auch mündliche Vereinbarung zwischen dem Vermieter (kann entweder Eigentümer, aber auch Hauptmieter der Wohnung sein) und dem Mieter. Durch den Mietvertrag bekommst du das Recht eine Wohnung/Räume zu bewohnen oder darin zu arbeiten. Dafür musst du einen festgelegten Preis bezahlen. Abgeschlossen kann ein Mietvertrag befristet oder auch unbefristet werden. Grundsätzlich lassen sich zwei Mietverhältnisse unterscheiden:
Hauptmiete: Liegt vor, wenn ein Mietvertrag zwischen Wohnungssuchenden und dem Eigentümer/Pächter des Mietobjektes geschlossen wurde.
Untermiete: Wenn der Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Wohnungssuchenden geschlossen wurde. Untermietverträge sind gesetzlich nicht so detailliert geregelt wie Hauptmietverträge und regeln nur bestimmte Punkte wie die Auflösung des Mietverhältnisses und den höchstzulässigen Mietzins.
Für
Wohngemeinschaften ergeben sich mehrere Möglichkeiten, wie ein Mietverhältnis beschlossen werden kann:
Hauptmietvertrag:-1 Person unterzeichnet den Mietvertrag und gibt die anderen Zimmer als Untermietvertrag an die zukünftigen Mitbewohner weiter. Vorteil ist, dass alles recht unkompliziert abgewickelt werden kann. Nachteil ist, dass wenn die Person mit der Hauptmiete auszieht, möglicherweise alles ausziehen müssen wenn der Hauptmietvertrag nicht an eine andere Person in der Wohnung übertragen werden kann.
-Alle unterschreiben den Mietvertrag. Dann gibt es auch keine Probleme wenn jemand aus der WG auszieht. In dem Fall sollte im Mietvertrag sichergestellt sein, dass die anderen die Rechte der ausziehenden Person übernehmen können. Probleme kann es hier geben, wenn sich eine Person nicht mit der Kündigung der Wohnung einverstanden erklärt. Diese kann nämlich nur vorgenommen werden wenn alle einverstanden sind.
Untermietvertrag:Der Wohnungseigentümer hat auch die Möglichkeit getrennte Mietverträge für die Untervermietung von einzelnen Räumen zu geben. In dem Fall kann jedes WG Mitglied relativ problemlos aus-, aber auch einziehen.
Beachte weiters, dass die meisten Mietverträge heute befristet abgeschlossen werden. Die Mindestbefristung beträgt 3 Jahre. Ein Mietvertrag kann vom Vermieter jedoch beliebig oft verlängert werden. Muss bei jeder Verlängerung jedoch auch wieder 3 Jahre betragen.
Mehr Informationen findest du auf:
www.help.gv.at