Maklerprovision/Wohnen
- By Martin Zinkner
- Veröffentlicht 23.01.09
- Wohnen
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Nicht immer lässt sich in deiner Wunschstadt deine Wunschwohnung ohne Makler finden. Deswegen kann es sein dass ihr euch einen Makler nehmen müsst. Das ist natürlich nicht ganz billig, aber manchmal unvermeidbar. Kosten darf ein Makler folgendes:
Bei einem Mietvertrag mit Befristung unter 2 Jahre: 1x Bruttomonatsmiete + 20% Umsatzsteuer
Mietvertrag mit einer Befristung von 2-3Jahren: 2x Bruttomonatsmiete + 20% Umsatzsteuer
Mietvertrag mit Befristung von bis 5 Jahren oder ohne Befristung: 3x Bruttomonatsmiete + 20% Umsatzsteuer.
Achtung: Die Bruttomonatsmiete setzt sich aus Nettomiete + Betriebskosten zusammen. Heiz- oder Stromkosten dürfen nicht eingerechnet werden! Auch die 10% Umsatzsteuer, die bei Mieten zu entrichten sind, dürfen nicht eingerechnet sein.
Beachte: Mietverträge unter 3 Jahren sind im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nicht erlaubt. Ausnahme gibt es hier nur für Ferienwohungen o.ä. Deswegen müsst ihr euch prinzipiell auf 3 Monatsmieten einstellen. Manchmal verlangen Makler auch weniger. Das jedoch meist nur, wenn Wohnung schwer vermittelbar sind.
Beachte auch: Ist ein Hausverwalter auch als Immobilienmakler tätig, so darf er auch maximal 2 Monatsmieten Provision verlangen.