Mietzinsvorauszahlungen
- By Martin Zinkner
- Veröffentlicht 23.01.09
- Wohnen
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Wenn es entsprechend vertraglich vereinbart wurde, kann der Vermieter eine Mietzinsvorauszahlung verlangen. Diese vorausgezahlte Summe muss für einen bestimmten Zeitraum vertraglich vereinbart werden. Zahlt ihr z.B. 3.600€ als Vorauszahlung, und es sind 2 Jahre vereinbart, so zahlt ihr monatlich zwei Jahre lang 150€ vom vereinbarten Mietzins weniger. Beträgt der vereinbarte Mietzins 600€ so dürft ihr dann nur 450€ monatlich bezahlen. Nach Ablauf der 2 Jahre müsst ihr wieder den vollen Betrag zahlen.
Diese Mietzinsvorauszahlung muss vom Mieter geleistet werden, wenn sie vom Vermieter vertraglich gefordert ist. Für den Mieter hat es natürlich den Nachteil, dass er für den Betrag von 3.600€ keine Zinsen bekommt. Jedoch darf nicht jede beliebige Summe vom Vermieter als Vorauszahlung gefordert werden. Diese muss in einem Verhältnis zur geleisteten Miete stehen. Es kann hier nicht so sein, dass man die Miete für 2 Jahre in voraus bezahlt.
Wird so eine Vorauszahlung gefordert, und ihr seit bereit diese für die Wunschwohnung zu bezahlen, so informiert euch über die rechtlichen Voraussetzungen dieser Mietzinsvorauszahlung. Nicht alles was im Mietvertrag steht ist auch gesetzlich. Wird zuviel Mietzinsvorauszahlung verlangt, kann die Summe die zuviel verlangt wurde auch im Nachhinein vom Vermieter zurückverlangt werden.