Für einen schriftlichen Mietvertrag müssen auch Gebühren entrichtet werden. Diese müssen normalerweise vom Mieter geleistet werden.
Die Höhe beträgt bei unbefristeten Verträgen, oder bei Verträgen die über eine Dauer von mehr als 3 Jahren abgeschlossen werden 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Bei einer Mietdauer von unter 3 Jahren beträgt die Gebühr 1% der gesamten Mietdauer. Eine Mietdauer unter 3 Jahren ist jedoch prinzipiell nicht erlaubt, außer es handelt sich um Ausnahmefälle wie eine Ferien-, oder Dienstwohnung und ähnliches.
Das heißt: Beträgt euer monatlicher Bruttomonatszins 650€, so bezahlt ihr im Jahr 7.800€ Mietzins. Die dreifache Summe davon ist: 23.400€. 1% davon sind 234€ Mietvertraggebühr.
Der jeweilige Vermieter muss diese Gebühr selbst berechnen und muss sie dann an das Finanzamt abführen. Ihr selbst müsst euch hier um nichts kümmern, jedoch wie gesagt sind die gesamten Kosten meistens von euch zu begleichen. Und auch das nachrechnen der Höhe der Gebühr kann nicht schaden ;)