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Mietvertragserrichtungskosten
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Martin Zinkner
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By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 23.01.09
 
Manchmal wird beim Abschluss eines Mietvertrages eine Bearbeitungsgebühr für die Errichtung des Mietvertrages verlangt. Oft wird hier mit dem Aufwand bei der Errichtung des Mietvertrages usw. argumentiert. Jedoch gibt es für eine solche Gebühr keine gesetzliche Grundlage!

Manchmal wird beim Abschluss eines Mietvertrages eine Bearbeitungsgebühr für die Errichtung des Mietvertrages verlangt. Oft wird hier mit dem Aufwand bei der Errichtung des Mietvertrages usw. argumentiert. Jedoch gibt es für eine solche Gebühr keine gesetzliche Grundlage!

Laut mehreren Erkenntnissen des Obersten Gerichtshofes sind solche Forderungen, wenn sie im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes liegen, verboten! Kosten wie die Erstellung eines Mietvertrages gehören demnach zur ordentlichen Verwaltung eines Hauses und werden deswegen schon mittels der Betriebskosten bezahlt!

Sollte eine solche Gebühr verlangt werden, kannst du diese auch nach Abschluss des Mietvertrages zurückverlangen. Genauere Auskünfte erhaltest du bei der zuständigen Wohnungsberatungsstelle deines Bundeslandes.

Hier findest du eine Liste mit zuständigen Behörden: help.gv.at