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Einmalkosten für die Miete einer Wohnung
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Martin Zinkner
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By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 23.01.09
 
Bei der Anschaffung einer Wohnung kommen auf jemanden verschiedene einmalige Kosten zu. Da hier eine ganze schöne Summe Geld auf auch zukommen kann, solltet ihr euch früh genug über die Kosten informieren und sie durchrechnen, damit ihr dann nicht plötzlich vor bösen Überraschungen steht. Hier haben wir für euch all jene Kosten aufgelistet, mit denen ihr rechnen müsst:

Bei der Anschaffung einer Wohnung kommen auf jemanden verschiedene einmalige Kosten zu. Da hier eine ganze schöne Summe Geld auf auch zukommen kann, solltet ihr euch früh genug über die Kosten informieren und sie durchrechnen, damit ihr dann nicht plötzlich vor bösen Überraschungen steht. Hier haben wir für euch all jene Kosten aufgelistet, mit denen ihr rechnen müsst:

Maklerprovision:

Wenn ihr mittels Makler eine Wohnung sucht, kostet das eine Menge Geld. Mit 2-3 Monatsmieten müsst ihr hier rechnen.

Mehr Informationen erhaltet ihr in diesem Artikel.

Kaution:

Üblich ist es hier, dass 3 Bruttomonatsmieten hinterlegt werden. Manchmal genügt auch eine Bankgarantie.

Mehr Informationen erhaltet ihr in diesem Artikel.

Ablöse:

Werden oft unzulässigerweise verlangt. Ihr solltet euch deswegen auf alle Fälle informieren ob die geforderte Ablöse rechtens ist. Eine Ablöse für Möbel vom Vormieter ist erlaubt. Hier handelt es sich im Prinzip um einen Kauf.

Mehr Informationen erhaltet ihr in diesem Artikel.

Mietzinsvorauszahlung:

Wenn es entsprechend vertraglich vereinbart wurde, kann der Vermieter eine Mietzinsvorauszahlung verlangen. Die Höhe ist unterschiedlich, beträgt aber meist ein paar Tausend Euro. Wird jedoch selten vom Vermieter verlangt.

Mehr Informationen erhaltet ihr in diesem Artikel.

Vergebührung des Mietvertrages:

Die Höhe beträgt bei unbefristeten Verträgen, oder bei Verträgen die über eine Dauer von mehr als 3 Jahren abgeschlossen werden 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Bei einem jährlichen Jahresbruttomietzins von 7.800€ müsst ihr also 234€ bezahlen.

Mehr Informationen erhaltet ihr in diesem Artikel.

Mietvertragserrichtungskosten:

Wird manchmal für den Aufwand der Errichtung eines Mietvertrages verlangt. Dafür gibt es jedoch gesetzlich keine Grundlage und ist deswegen verboten!

Mehr Informationen erhaltet ihr in diesem Artikel.