Mietwohnungen werden auch gefördert, wenn man nicht über ein entsprechendes Einkommen verfügt. Hier müssen 2 Arten der Mietbeihilfe unterschieden werden:
Eine bundesweite Beihilfe gibt es in Form der: Mitzinsbeihilfe des Finanzamtes. Diese kommt jedoch nur zur Auszahlung, wenn:
die Miete aufgrund einer Entscheidung der Schlichtungsstelle oder eines Gerichtes erhöht wurde (auch hier gibt es Grenzen die gefördert werden), oder
der Hauseigentümer einen so genannten Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag vorschreibt.
Erhöhungen aufgrund von freien Vereinbarungen, sowie Betriebskostenerhöhungen werden nicht gefördert!
Natürlich ist hier eine soziale Bedürftigkeit nachzuweisen. Sämtliche Anfordernisse, um in den Genuß einer solchen Mietbeihilfe zu kommen, sowie den Antrag siehst du hier: bmf.gv.at
Anträge und weitere Informationen erhaltest du bei deinem zuständigen Finanzamt.
Weiters gibt es in jedem Bundesland eine allgemeine Wohnbeihilfe, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Prinzipiell richtet es sich nach dem Hauptwohnsitz. Bei der Berechnung vom Haushaltseinkommen werden oft nur richtige Lebensgemeinschaften, nicht jedoch Wohngemeinschaften berücksichtigt. Positiv ist es daher, dass die Stadt Wien seit 2007 auch Wohngemeinschaften fördert.
Über die anderen Voraussetzungen und Formalitäten informierst du dich am besten bei der zuständigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes. Und auf alle Fälle ansuchen, den mehr als abgelehnt kann es ja nicht werden.