Wohnungskategorie A
- By Martin Zinkner
- Veröffentlicht 26.01.09
- Wohnen
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Bewertung:
Unbewertet
Die Wohnung muss in einem brauchbaren Zustand, und mindestens 30 m² groß sein. Sie muss mindestens aus einem Zimmer, einer Küche oder Kochnische, einem Vorraum, einem WC und einer dem heutigen zeitgemäßen entsprechenden Bademöglichkeit verfügen. Das kann ein Badezimmer, aber auch eine Badenische sein. Als Heizmöglichkeit muss es eine zentrale Heizungsanlage, Etagenheizung oder gleichwertige stationäre Heizung und eine Warmwasseraufbereitung besitzen.
Der gesetzliche Kategoriebetrag für eine Wohnung der Kategoriebetrag beträgt laut derzeit gültigen Mietrechtsgesetz 3,08€ pro m² und wird entsprechend § 16 Abs.6 des Mietrechtsgesetz laufend valorisiert.
Beachte jedoch, dass das nicht heißt, dass der Vermieter deshalb nicht mehr als diesen Betrag verlangen darf. Es gibt entsprechende Bestimmungen die einen Zuschlag beim Kategoriebetrag erlauben.
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