Wohnungskategorie B
- By Martin Zinkner
- Veröffentlicht 26.01.09
- Wohnen
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Bewertung:
Unbewertet
Um eine Wohnung dieser Kategorie handelt es sich, wenn sie aus mindestem einem Zimmer, einer Küche oder auch Kochnische, einem Vorraum, einem WC und einer den heutigen Umständen entsprechenden üblichen Badegelegenheit verfügt. Das kann ein Badezimmer oder auch eine Badenische sein.
Der derzeit gültige Kategoriebetrag für eine Wohnung dieser Kategorie beträgt laut derzeit gültigen Mietrechtsgesetz 2,31€ pro m²und wird entsprechend § 16 Abs.6 des Mietrechtsgesetz laufend valorisiert.
Beachte jedoch, dass das nicht heißt, dass der Vermieter deshalb nicht mehr als diesen Betrag verlangen darf. Es gibt entsprechende Bestimmungen die einen Zuschlag beim Kategoriebetrag erlauben.