In Österreich erlangt man einen akademischen Grad durch die Absolvierung eines ordentlichen Studiums an einer Universität, Fachhochschule, Privatuniversität, Pädagogischen Hochschule, durch den Besuch eines Universitätslehrgang, einem Lehrgang zur Weiterbildung, einen Hochschullehrgang oder einem Lehrgang der universitären Charakter hat.

Zuständig für die Verleihung ist die jeweilige Universität, Fachhochschule, Privatuniversität oder Pädagogische Hochschule. Gesetzlich geregelt sind die Voraussetzungen für die Verleihungen im:

  • Universitätsgesetz 2002
  • Fachhochschulstudiengesetz
  • Hochschulgesetz 2005

Durch den Bolognia Prozess wurde das österreichische Universitätssystem auch in einen dreigliedrigen Aufbau umgestellt. Dieser stufenweise Aufbau sieht wie folgt aus:

Daneben gibt es auch weiterhin Diplomstudien, die nicht mit dem Master abschließen, oder noch nicht umgestellt wurden.

Für weiterführende Informationen, was die unterschiedlichen Bezeichnungen und Abkürzungen pro Studienrichtung betrifft, sowie die rechtlichen Grundlagen über die Verleihung und Führung der Grade, empfiehlt es sich die Homepage des Wissenschaftsministeriums zu besuchen: bmwf.gv.at