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Akademische Grade bei Master- bzw. Diplomstudiengängen
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Martin Zinkner
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By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 28.01.09
 
Master und Diplomgrade werden in Österreich nach Absolvierung eines Master- bzw. Diplomstudiumgangs an einer Universität oder Fachhochschule verliehen. Diese Studien haben eine Regelstudienzeit von 8-10 Semestern. Bei Masterstudiengängen ist zu beachten, dass davor ein Bachelorstudium zu absolvieren ist. Dieses ist bei der Regelstudienzeit eingerechnet.

Master und Diplomgrade werden in Österreich nach Absolvierung eines Master- bzw. Diplomstudiumgangs an einer Universität oder Fachhochschule verliehen. Diese Studien haben eine Regelstudienzeit von 8-10 Semestern. Bei Masterstudiengängen ist zu beachten, dass davor ein Bachelorstudium zu absolvieren ist. Dieses ist bei der Regelstudienzeit eingerechnet.

Im Jahr 2006 hat der österreichische Nationalrat beschlossen, dass künftig im dreigliedrigen System der akademische Grad des Magisters/Magistra generell durch den akademischen Grad Master ersetzt wird. Auch der Zusatz (FH) muss von Absolventen von Fachhochschulen zukünftig nicht mehr verwendet werden. Wurde jedoch ein einstufiges Studium über 8 Semester betrieben, so muss auch weiterhin der Zusatz (FH) im Titel angegeben werden. Wurde jemanden schon der akademische Grad Magister/Magistra verlieht, so kann dieser durch den Titel Master ersetzt werden, sobald die jeweilige Bildungseinrichtung diesen führt. Falls notwendig, muss von der jeweiligen Universität/Fachhochschule auch eine Bestätigung ausgestellt werden.

Beispiele für Master-, bzw. Diplomgrade sind:

  • Diplom-Ingenieur (DI)
  • Doktor der gesamten Humanmedizin (Dr. med. univ.)
  • Magister/Magistra der Philosophie (Mag. phil)
  • Master of Arts (MA)

Eine gesamte Auflistung findet sich auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums: bmwf.gv.at