Einen Doktorgrad erlangt man durch den Abschluss eines Doktoratsstudiums. Dieses ist in Österreich nur an Universitäten zulässig. Im Rahmen dieses Studiums werden mehrere Seminare und Lehrveranstaltungen absolviert sowie das eigenständige verfassen einer Dissertation. Weiters ist für den Abschluss ein Rigorosum (Prüfung darüber) bzw. mehrere Teilrigorosen vorgesehen.
Beispiele für Doktorgrade sind:- Doktor/Doktorin der Bodenkultur (Dr. nat. techn.)
- Doktor/Doktorin der Philosophie (Dr. phil)
- Doktor/Doktorin der Rechtswissenschaft (Dr. jur)
- Doctor of Philosophie (PhD)
Der Ph.D darf in Österreich verliehen werden, wenn das Doktoratsstudium eine Regelstudienzeit von 3 Jahren hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass es sich dabei um einen höherwertigeren Doktor handelt als die üblichen. Auch ein höherer Arbeitsaufwand ist nicht zwingend notwendig. Das hängt ganz von der Hochschule ab.
Mehr Informationen über akademische Grade in Österreich erhaltest du beim Wissenschaftsministerium:
bmwf.gv.atMehr Informationen über den PhD erhaltest du bei:
doktorat.at